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Neues Urteil über „Leihmutter“–Kinder

Stafford (ap) - In Großbritannien ist einen Tag nach einem aufsehenerregenden Urteil über die Zugehörigkeit von „Leihmutter“–Kindern ein gegensätzliches Urteil in einem weiteren Fall gesprochen worden. Am Donnerstag sprach ein Richter in Stafford im letzten Oktober geborene Zwillinge einer Frau zu, die künstlich befruchtet worden war und für ein Ehepaar die Leibesfrucht austragen sollte. Am Tag zuvor hatte dagegen ein Londoner Richter entschieden, daß ein Ehepaar ein zweijähriges Mädchen adoptieren darf, für dessen Austragen es 5.000 Pfund (knapp 15.000 Mark) gezahlt hatte. Der Stafforder Richter begründete sein Urteil damit, daß die Zwillinge seit ihrer Geburt bei ihrer Mutter gelebt hätten.

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