: Neues Rundfunkgesetz vorerst nicht beraten
Berlin (taz) - Das vom Medienministerium erarbeitete Rundfunküberleitungsgesetz wurde, entgegen unseres Berichts, gestern nicht im Kabinett beraten, sondern soll erst in der kommenden Woche vorgelegt werden. Das Medienministerium habe dem Medienausschuß der Volkskammer die Empfehlung ausgesprochen, vor der Verabschiedung des Gesetzes eine öffentliche Anhörung anzuberaumen, hieß es auf taz-Anfrage aus dem Medienministerium. Der im Gesetz vorgesehene Frequenzplanungsausschuß habe lediglich die Aufgabe, einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Hörfunk- und Fernsehfrequenzen zu erstellen. Eine vorschnelle Einführung privaten Rundfunks in der DDR würde damit nicht angestrebt.
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