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Neues Rundfunkgesetz an der Saar

Saarbrücken (dpa) - Der Landtag des Saarlandes hat am Mittwoch mit den Stimmen der SPD– Regierungsfraktion ein neues Landesrundfunkgesetz verabschiedet, das die künftige Zulassung privater Veranstalter regelt. CDU und FDP stimmten gegen das Gesetz und drohten mit einer möglichen Verfassungsklage, weil sie das Prinzip der Staatsferne bei der Neuordnung des Rundfunkwesens an der Saar verletzt sehen. Den seit 1985 an der Saar regierenden Sozialdemokraten mit Ministerpräsident Oskar Lafontaine warfen die Oppositionsparteien vor, sich mit dem neuen Rundfunkgesetz auch die Macht über die Medien sichern zu wollen. Konzessionen für private Veranstalter werden im Saarland, wo in naher Zukunft zwei neue UKW–Hörfunkfrequenzen zu vergeben sind, von der Landesanstalt für das Rundfunkwesen erteilt. Ministerpräsident Lafontaine hatte schon die Verabschiedung des Rundfunkgesetzes erklärt, er gebe eventuellen Verfassungsbeschwerden dagegen „keine Chance“.

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