Neues Gutachten zu Laufzeit-Verlängerung: Bundesländer müssen zustimmen
Der Bundesrat müsse in jedem Fall einer Laufzeitverlängerung von Atommeilern zustimmen muss, so das Ergebnis eines juristischen Gutachtens. Grund sei das Haftungsrisiko der Länder.
BERLIN apn/afp | Die Gegner einer Laufzeit-Verlängerung vom Atomkraftwerken haben neuen Aufwind erhalten. Einem juristischen Gutachten zufolge muss der Bundesrat einer Verlängerung zustimmen, wie das "Handelsblatt" berichtet. Begründet wird dies damit, dass eine Laufzeit-Verlängerung das Haftungsrisiko der Bundesländer erhöhe. Eine Zustimmung des Bundesrats gilt aber nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen als unwahrscheinlich.
"Die Frage der Staatshaftung hat in der bisherigen Diskussion keine Rolle gespielt, obwohl dieser Aspekt bedeutsam ist", sagte der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza dem Handelsblatt. Denn in einem Schadensfall an einem Atomkraftwerke müsse das betroffene Bundesland mit bis zu 125 Millionen Euro einspringen.
Gestützt werde diese Sichtweise durch ein Gutachten der Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer, das Zeitung vorliegt. Aus einer Laufzeit-Verlängerung ergebe sich eine "drastische Ausweitung der Einstandspflicht der Länder" für Schadens-Ereignisse. Das Atomgesetz schreibe vor, dass im Haftungsfall zunächst die Anlagen-Besitzer bis zu einem Betrag von 2,5 Milliarden Euro zur Kasse gebeten werden.
In einem zweiten Schritt aber stünden Bund und Länder für 500 Millionen Euro gerade. Davon übernehme der Bund 375 Millionen Euro, das betroffene Bundesland 125 Millionen. Die Länder müssten bei einer Laufzeit-Verlängerung also für weitere Jahre mit dem Risiko leben, mit 125 Millionen Euro in Anspruch genommen zu werden. Daher halten die Autoren des Gutachtens die Zustimmung des Bundesrates für unumgänglich.
Röttgen plant zehn Jahre
Vergangene Woche wurde bekannt, dass Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) eine Laufzeitverlängerung von höchstens zehn Jahren für möglich hält und dafür Unterstützung aus dem Innen- und Justizministerium erhält. Andernfalls wäre eine Zustimmung des Bundesrates nötig, der eine Verlängerung verweigern würde.
Die Bundesregierung möchte die Atom-Entscheidung ohne den Bundesrat durchsetzen. Nach Auffassung von Innen- und Justizministerium sei dies aber nur bei einer "moderaten" Verlängerung der Atom-Laufzeiten möglich, berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Eine Laufzeitverlängerung in zweistelliger Höhe ohne Zustimmung der Länderkammer sei wohl kaum verfassungsmäßig, hieß es in Regierungskreisen. Die Zehn-Jahres-Grenze sei das Maximum, manche Experten hielten sogar nur sieben oder acht Jahre für denkbar. Das allerdings läge deutlich unter den Forderungen, die zuletzt aus der Union laut geworden waren. Vor allem süddeutsche Bundesländer wollen die Atomreaktoren weit mehr als nur zehn Jahre länger laufen lassen.
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