Neues Antiterrorgesetz: Download bei al-Qaida bald strafbar?
SPD-Justizministerin Brigitte Zypries will schon die Vorbereitung von "schweren Gewalttaten" durch Einzeltäter bestrafen. Der Entwurf liegt der taz vorab vor.
FREIBURG taz Die Bundesregierung plant ein neues Antiterrorgesetz. Demnach soll bereits die Vorbereitung und Anleitung von Gewalttaten unter Strafe gestellt werden. Strafbar wären demnach zum Beispiel der Besuch eines Terrorcamps und sogar die entsprechende Anfrage bei al-Qaida. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), der der taz vorliegt, soll heute den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt werden.
Anders als die RAF organisieren sich islamistische Terroristen selten in festen und dauerhaften Strukturen. Der Strafrechtsparagraf 129 a, wonach bereits Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar sind, geht hier daher oft ins Leere. Zypries will deshalb in einem neuen Paragraf 89 a auch die Vorbereitung von "schweren Gewalttaten" durch Einzelpersonen unter Strafe stellen.
Konkret geht es um den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers, die Beschaffung von Waffen, Sprengstoff und Zubehör zum Bombenbau sowie die Finanzierung von Anschlägen. Erforderlich ist aber jeweils, dass die Handlung der Vorbereitung eines staatsgefährdenden Mordanschlags oder einer Entführung dienen. Es drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Außerdem soll in einem neuen Paragraf 91 die "Anleitung" zu einer schweren Straftat kriminalisiert werden. Bis zu drei Jahren Haft drohen dann jedem, der Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff anderen zugänglich macht oder sie sich verschafft. Tatort dürfte vor allem das Internet sein. Bedingung für die Strafbarkeit des Downloads ist auch hier die Absicht, einen Anschlag zu begehen.
Die Eckpunkte für den Gesetzentwurf hatte Zypries bereits im vergangenen September vorgestellt. Nach der Ressortabstimmung mit CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble ist der Entwurf für ein "Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von Gewalttaten" (GVVG) aber noch schärfer ausgefallen. Jetzt soll bereits die Kontaktaufnahme zu einer Terrorgruppe mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wenn dies in der Absicht erfolgt, "sich in der Begehung schwerer Straftaten unterweisen zu lassen". Bereits durch die bloße Anfrage entstehe nämlich eine "abstrakte Gefahr für Leib und Leben der potenziellen Opfer", so die Begründung.
Neu sind außerdem Vorschriften, wonach Ausländer ausgewiesen werden können, wenn Indizien darauf hindeuten, dass sie Morde und Entführungen vorbereiten. Bei der Rückkehr aus dem Ausland soll auch ihre Einreise an der Grenze verhindert werden können. Selbst Vorbereitungshandlungen in der Vergangenheit sollen genügen, wenn der Ausländer deshalb noch als gefährlich gilt.
Deutschen soll die Ausstellung eines Passes verweigert werden können, wenn die Vermutung besteht, dass sie im Ausland ein Terrorcamp besuchen oder sonst Gewalttaten vorbereiten. CHRISTIAN RATH
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