KOMMENTAR: MARCO CARINI ÜBER DIE DIENSTWAGEN-AFFÄRE
: Hamburg rächt Ulla Schmidt

Ahlhaus fiel in eine Gesetzeslücke und schlägt wahlkampfbedingt etwas härter auf

So eine Affäre mitten im Wahlkampf, in der einem Politiker der Gegenseite Vorteilsnahme unterstellt werden kann – für den engagierten Wahlkämpfer kann es nichts Schöneres geben. Und so zerrt die Hamburger SPD Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) auf die Anklagebank und heftet ihm – quasi als lokale Rache für Ulla Schmidt – eine Dienstwagen-Affäre an. Denn irgendwas bleibt schließlich immer hängen.

Nun kann man den CDU-Hardliner Ahlhaus wegen vielerlei kritisieren: Wegen seiner Schanzenviertel-Einsätze, seiner Abschiebepolitik oder der verwegenen Idee, in Hamburg wieder berittene Polizei einzuführen. Bei der angeblichen Dienstwagen-Affäre aber ist Ahlhaus allenfalls in eine Gesetzeslücke gefallen und schlägt nun – wahlkampfbedingt – etwas härter auf.

Fakt ist: Die Hamburger Dienstwagen-Verordnung von 1964 ist weder zeitgemäß noch widerspruchsfrei. Sie bedeutet, eng ausgelegt, dass Senatoren und Staatsräte bestimmte Fahrten mit ihrem Dienstwagen doppelt bezahlen müssen: Mit Zusatz-Steuerzahlungen ans Finanzamt und Erstattungen an den Staat. Getan hat das bislang niemand.

Gestört hat es 35 Jahre lang keinen. Doch jetzt ist Wahlkampf. Und eine Retourkutsche für die Anti-Ulla-Schmidt-Kampagne war schon lange fällig.

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