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Neuer Prozeß gegen Hogefeld

■ Gesamtstrafe wird noch einmal verhandelt

Frankfurt/Main (AP) – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat gestern erneut über die Strafe für die zu lebenslanger Haft verurteilte RAF-Terroristin Birgit Hogefeld verhandelt. Die Richter müssen noch einmal über die Gesamtstrafe befinden, nachdem Hogefeld vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Revision einen Teilerfolg erreicht hatte. Der BGH hatte ihre Verurteilung wegen des Sprengstoffanschlags auf das Gefängnis Weiterstadt 1993 nicht bestätigt.

Hogefeld war 1996 wegen Anschlägen auf den damaligen Finanzstaatssekretär und heutigen Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer, die Rhein-Main-Air- Base der US-Streitkräfte und der Ermordung des US-Soldaten Edward Pimental zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Da der BGH mit seiner Entscheidung aber die Gesamtstrafe aufgehoben hatte, muß diese erneut bestimmt werden. Entscheidend ist die Frage, ob bei Hogefeld weiter eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, was eine mögliche Entlassung nach 15 Jahren unmöglich macht.

OLG-Pressesprecher Wolfgang Frank erklärte, Hogefeld habe vor Prozeßbeginn gefordert, ihren Appell an die RAF zu berücksichtigen. Die frühere RAF-Angehörige hatte während ihres Prozesses 1996 die Rote Armee Fraktion zur Auflösung aufgerufen, weil der Kampf gescheitert sei. Die Organisation hatte im April dieses Jahres in einem Schreiben ihre Auflösung erklärt. Das Oberlandesgericht vertagte sich nach kurzer Verhandlung auf kommende Woche. Für diesen Tag hat Hogefeld eine Prozeßerklärung angekündigt.