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Neuer Präsident des BundesfinanzhofsDer rechnende Richter Mellinghoff

Rudolf Mellinghoff (CDU) wechselt von Karlsruhe nach München, um oberster Finanzrichter zu werden. Er ist ein Schüler von Paul Kirchhof und wirbt für ein einfaches Steuerrecht.

Zeigt viel Engagement: Rudolf Mellinghoff. Bild: imago / Zentrixx

FREIBURG taz | Er musste lange warten. Schon seit Jahresanfang ist Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff als neuer Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH) im Gespräch. Zwar hatte Mellinghoff die Unterstützung der CDU, deren Mitglied er ist. Doch die Bundesjustizministerin wollte ein Personalpaket schnüren, außerdem gab es am BFH auch interne Konkurrenz.

Auf den ersten Blick ist es erstaunlich, dass Mellinghoff den mächtigen Posten als Verfassungsrichter aufgeben will, um als Präsident des BFH nach München zu gehen - wo er vor allem repräsentative und organisatorische Aufgaben wahrnehmen müsste. Doch Mellinghof kann rechnen. Er ist schon seit 2001 Verfassungsrichter, würde also 2013 ohnehin in Karlsruhe ausscheiden. Dann kann er eh nur noch durch Interviews und Aufsätze Einfluss nehmen.

Mellinghoff ist ein Schüler von Paul Kirchhof. Er arbeitete als sein Mitarbeiter an der Uni Heidelberg und später, als Kirchhof Verfassungsrichter wurde, auch in Karlsruhe. Zusammen haben sie einen Kommentar zum Einkommenssteuergesetz herausgegeben - mit über 25.000 Seiten. Auch Mellinghoff findet, dass das Steuerrecht dringend vereinfacht werden sollte.

Am Verfassungsgericht war der Steuerrechtler aber für andere Themen federführend, zum Beispiel für Strafverfahren und Wahlrecht. Als deutscher Sektions-Vorsitzender der Internationalen Juristenkommission engagierte sich Mellinghoff auch für Bürgerrechte.

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4 Kommentare

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  • TJ
    Timm Johannes

    Ich würde Herrn Mellinghof, dessen Zweiter Senat auch für das Einkommenssteuerrecht zuständig ist, am Liebsten fragen, wie es sein kann, das ein Jahrzehnt nach der Einführung des Lebenspartnerschaftsinstitutes immer noch nicht in Deutschland über die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht entschieden wurden. Seit über einem Jahrzehnt warten homosexuelle Paare nunmehr auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht, die durch die Gerichtsinstanzen regelrecht erkämpft werden muß.

     

    Wie kann es sein, das homosexuelle verpartnerte Paare, die die gleichen Pflichten wie Ehepaare übernehmen, beim Ehegattensplitting bisher unberücksichtigt bleiben ?

     

    Hier ist eine Verfahrensverschleppung der deutschen Gerichte über viele Jahre in Deutschland zu beobachten, die einzigartig sein dürfte und ein Skandal für die deutschen Steuergerichte und das Bundesverfassungsgericht darstellt.

    • @Timm Johannes:

      Ganz einfach. Lt. Grundgesetz gibt es einen Unterschied zwischen Ehe und Familie.

  • M
    Mac-Lennox

    @Konrad

     

    Die Frage sollte meines Erachtens eher lauten: Wie rechnet der Richter in der Steuergesetzgebung?

     

    Erst gestern wurde im "Weltspiegel" eine amerikanische Familie (7 Kinder) gezeigt, die infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise von Obdachlosenheim zu Obdachlosenheim zog.

     

    Daraufhin sah sich die Moderatorin gezwungen, den Zuschauern den Hinweis zu geben, dass wer plane, die Einkommenssteuer radikal zu vereinfachen, letztlich amerikanische Verhältnisse in Kauf nimmt, weil der Sozialstaat dann nicht mehr finanzierbar wäre.

     

    Deshalb ist es wichtig, wie der Richter rechnet.

  • K
    Konrad

    Find ich gut, dass ein Richter rechnen kann. Frage: Ist das so außergewöhnlich, dass es besonders erwähnt werden muss? Wer weiß mehr?