Neuer Präsident des Bundesfinanzhofs: Der rechnende Richter Mellinghoff

Rudolf Mellinghoff (CDU) wechselt von Karlsruhe nach München, um oberster Finanzrichter zu werden. Er ist ein Schüler von Paul Kirchhof und wirbt für ein einfaches Steuerrecht.

Zeigt viel Engagement: Rudolf Mellinghoff. Bild: imago / Zentrixx

FREIBURG taz | Er musste lange warten. Schon seit Jahresanfang ist Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff als neuer Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH) im Gespräch. Zwar hatte Mellinghoff die Unterstützung der CDU, deren Mitglied er ist. Doch die Bundesjustizministerin wollte ein Personalpaket schnüren, außerdem gab es am BFH auch interne Konkurrenz.

Auf den ersten Blick ist es erstaunlich, dass Mellinghoff den mächtigen Posten als Verfassungsrichter aufgeben will, um als Präsident des BFH nach München zu gehen - wo er vor allem repräsentative und organisatorische Aufgaben wahrnehmen müsste. Doch Mellinghof kann rechnen. Er ist schon seit 2001 Verfassungsrichter, würde also 2013 ohnehin in Karlsruhe ausscheiden. Dann kann er eh nur noch durch Interviews und Aufsätze Einfluss nehmen.

Mellinghoff ist ein Schüler von Paul Kirchhof. Er arbeitete als sein Mitarbeiter an der Uni Heidelberg und später, als Kirchhof Verfassungsrichter wurde, auch in Karlsruhe. Zusammen haben sie einen Kommentar zum Einkommenssteuergesetz herausgegeben - mit über 25.000 Seiten. Auch Mellinghoff findet, dass das Steuerrecht dringend vereinfacht werden sollte.

Am Verfassungsgericht war der Steuerrechtler aber für andere Themen federführend, zum Beispiel für Strafverfahren und Wahlrecht. Als deutscher Sektions-Vorsitzender der Internationalen Juristenkommission engagierte sich Mellinghoff auch für Bürgerrechte.

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