Neuer Kandidat für Generalbundesanwalt: Umsichtig und geschätzt
Harald Range, derzeit noch Generalstaatsanwalt im niedersächsischen Celle, wird als heißer Tipp für den Posten des Generalbundesanwalts gehandelt.
FREIBURG taz | Harald Range (FDP) wird wohl neuer Generalbundesanwalt. Jedenfalls ist er der neue heiße Tipp. Die Financial Times Deutschland brachte den Namen unter Berufung auf Regierungskreise ins Spiel. Diejenigen, die es wissen, dementierten am Freitag nicht.
Range ist derzeit Generalstaatsanwalt in Celle, er ist damit einer der drei höchsten Staatsanwälte in Niedersachsen. Er hat bisher wenig Schlagzeilen produziert und sein Amt umsichtig geführt. Immerhin protestierte er, als 2003 in Niedersachsen eine vorsorgliche Telefonüberwachung eingeführt werden sollte. Das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Berufen wurde Range 2001 vom damaligen SPD-Justizminister Christian Pfeiffer. Dies dürfte der SPD die Zustimmung im Bundesrat erleichtern. Der letzte Personalvorschlag, Johannes Schmalzl, scheiterte an fehlender Zustimmung im Bundesrat. Der FDP-Regierungspräsident von Stuttgart hatte zu wenig Erfahrung als Staatsanwalt und schrieb dann auch noch eine ausfällige Mail an einen Kritiker.
Mangelnde Erfahrung kann man Range nicht vorwerfen. Er ist einer der dienstältesten Generalstaatsanwälte und unter seinen Kollegen hochgeschätzt.
Er gilt als der "Außenminister" der Generalstaatsanwälte, weil er diese mit ausländischen Amtsinhabern in Gremien des Europarats koordiniert. Die internationale Erfahrung dürfte ihm auch in Karlsruhe zugute kommen, weil der globale Terrorismus einen Großteil seiner Arbeitszeit ausfüllen dürfte.
Die Bundesanwaltschaft ist für strafrechtliche Revisionen zum Bundesgerichtshof zuständig und ermittelt selbst gegen Terroristen und Kriegsverbrecher. Die jetzige Amtsinhaberin Monika Harms wurde jetzt 65 und geht zum 1. Oktober altershalber in den Ruhestand. Übergangsweise wird ihr Stellvertreter Rainer Griesbaum, der Abteilungsleiter für Terror, die Behörde führen.
Zwar ist Range auch schon 63, eine Ausnahmeregelung im Beamtenrecht erlaubt aber die Verlängerung der Amtszeit bis ins Alter von 68 Jahren. Von dieser Möglichkeit machte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei CDU-Mitglied Monika Harms keinen Gebrauch.
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