Neuer Chef für Transplantationsstiftung: Ohne Expertise an die Spitze
Für den umstrittenen Chef der Stiftung Organspende, Günter Kirste, ist ein Nachfolger gefunden: der Arzt Helmut Arbogast. Er gilt als leicht steuerbar.
BERLIN taz | Für den umstrittenen Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Günter Kirste, ist offenbar ein Nachfolger gefunden worden: Helmut Arbogast, bislang Oberarzt an der Chirurgischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität München, soll Anfang 2013 an die Spitze der DSO wechseln. Der Stiftungsrat als Aufsichtsgremium habe sich vor wenigen Tagen für Arbogast ausgesprochen. Das erfuhr die taz am Freitag aus DSO-nahen Kreisen.
Zugleich beschloss der Stiftungsrat, Kirste dürfe seine reguläre Amtszeit zu Ende bringen und dann altersbedingt 2013 ausscheiden – trotz der massiven Mobbing-Vorwürfe gegen ihn und trotz seiner wiederholten medizinethischen Grenzverstöße. Eine offizielle Bestätigung durch den Stiftungsrat hierfür gibt es bislang nicht. Dafür Kritik von Patientenorganisationen und der Opposition im Bundestag.
Arbogast stehe nicht für den Neuanfang, der dringend nötig sei, um das Vertrauen der Bevölkerung in die DSO zurück zu gewinnen und so die Spendebereitschaft wieder zu steigern, sagte eine Sprecherin der Arbeitsgruppe Organspende. Zudem sei angesichts der Vorwürfe schwer vermittelbar, weshalb Kirste ein weiteres halbes Jahr durchgezogen werden solle, erklärte ein Sprecher vom Bundesverband Niere.
Die Deutsche Hospiz Stiftung wiederum forderte statt „Schnellschüssen" eine grundlegende Reform der DSO. Die Stiftung ist ein Eckpfeiler der Transplantationsmedizin; sie koordiniert sämtliche postmortalen Organspenden bundesweit und verantwortet damit einen der sensibelsten bioethischen Bereiche.
In der eigenen Klinik kaltgestellt
Tatsächlich steht die Personalie Arbogast für ein sich selbst reproduzierendes System außerhalb jeder parlamentarischen Kontrolle. Arbogast, der in seiner eigenen Klinik seit Jahren kaltgestellt wurde und im Bereich der Organspende keine Expertise aufweisen kann, gilt als führungsschwach, durchsetzungsarm und daher leicht steuerbar. Arbogast sitzt gemeinsam mit seinen Duzfreunden, den Chirurgieprofessoren Wolf Otto Bechstein und Björn Nashan, im Vorstand der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), und zwar als Schatzmeister.
Bechstein und Nashan wiederum sind zugleich die beiden mächtigen Männer im DSO-Stiftungsrat. Ausgewählt worden sei Arbogast, mutmaßen Kritiker, aus einem simplen Grund: Bechstein und Nashan versprechen sich von Arbogast eine maximale Vertretung ihrer eigenen Interessen – die Steigerung der Transplantationsrate auf Teufel komm raus.
„Ich", sagte Bechstein neulich in einem Gespräch mit der taz, „könnte mir auch eine Steigerung der Lebendspende vorstellen sowie Organspende nach irreversiblem Kreislaufstillstand, vorausgesetzt es gäbe entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen und Ablaufrichtlinien." Dies, betonte er, sei aber bloß seine persönliche Meinung.
Eine Meinung freilich, die dem bisherigen bioethischen Konsens diametral entgegen steht: Lebendspenden sind extrem rigide geregelt, um jeden Anschein der Kommerzialisierung zu vermeiden. Organentnahmen nach Kreislaufstillstand sind ethisch umstritten und sollen auch im neuen Transplantationsgesetz verboten bleiben.
Ein künftiger DSO-Vorstand aber, der von diesem Konsens abwiche, wäre zu fürchten: Die Reform des Transplantationsgesetzes, die der Bundestag bereits am kommenden Freitag verabschieden will, baut die bisherige Macht- und Monopolposition der DSO sogar noch aus. Die Stiftung soll künftig nicht bloß als Organ-Koordinierungsstelle erstmals explizit im Gesetz festgeschrieben werden.
Sie soll darüber hinaus auch Richtlinienkompetenz erhalten, also verbindlich festlegen dürfen, wie und unter welchen Bedingungen Organentnahmen ablaufen sollen. Bisher war dies der Bundesärztekammer vorbehalten. Das Problem: Weil es sich bei der DSO um eine privatrechtliche Stiftung handelt, hat das Parlament so gut wie keine Kontroll- und Mitsprachemöglichkeiten. Die Aufsicht obliegt einzig dem Stiftungsrat, der in dieser Rolle in der Vergangenheit mehrfach versagte.
Opposition fordert eine Anstalt öffentlichen Rechts
Als Reaktion hierauf hatten Politiker der oppositionellen Grünen und der Linkspartei zuletzt versucht, das Steuer in letzter Minute herumzureißen und fraktionsübergreifende parlamentarische Mehrheiten zu organisieren: Der Rechtsstatus der Koordinierungsstelle müsse per Gesetz in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgeändert werden.
Dies würde dem Parlament erstmals die Aufsicht über die Arbeit des Vorstands ermöglichen. Der Versuch scheiterte an SPD und CDU. Denn diese wollen das Transplantationsgesetz im Schweinsgalopp durch den Bundestag peitschen – nicht einmal eine Anhörung wurde genehmigt.
Immerhin soll der Gesundheitsausschuss des Bundestags einem Antrag der Union zufolge künftig bei der Besetzung des DSO-Vorstandspostens ein Vetorecht erhalten. Lehnt der Ausschuss zwei Kandidaten in Folge mit Zweidrittelmehrheit ab, würde das Gesundheitsministerium einen Vorstand bestimmen.
Das Ministerium soll auch Einsicht in die Vorstandsverträge erhalten und die DSO zur jährlichen Veröffentlichung eines Geschäftsberichts zwingen. Die Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg kritisierte den Vorstoß als „Symbolpolitik". Die Kontrolldefizite bei der DSO würden dadurch nicht ansatzweise behoben.
Leser*innenkommentare
Daniel
Gast
Eine typische Vorgehensweise innerhalb der Medizin, insbesonders der Universitätsklinika: Vetternwirstschaft, mangelnde bis keine Management- kompetenz; kaltgestellte OA `s (besonders in der LMU)werden auf Grund ihrer Inkompetenz nicht gekündigt, sondern in anderen Bereichen bis zur Rente geparkt.
Einstellungsvoraussetzung: Dr. bzw. Prof-Titel und ein guter Spezl!
Veränderung die der Gesellschaft oder der Sache dienen sind nicht erwünscht, weil man ja sich sonst rechtfertigen müsste.
O. Scherf
Gast
In der Sache gehört Klartext geredet und geschrieben:
Bundesärztekammer und Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sind die Manager und Marketingstrategen des Organhandels. Unter dem Vorwand "Hirntod" werden Patienten getötet. Das "Hirntodkonzept" ist ein ärztliches TÖTUNGS-Konzept. Das Mordmerkmal "Habgier" ist erfüllt. Der organisatorische Zusammenschluß und der gemeinsame Wille zur Begehung der Morde erfüllen den Straftatbestand der kriminellen Vereinigung. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurde erstattet, mit dem Antrag Anklage zu erheben.
www.spkpfh.de/Strafanzeige_wegen_Mordes_gegen_Bundesaerztekammer_und_DSO.htm