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Neuer Asylvorstoß Hessens

Bonn (dpa) — Hessen hat im Bundesrat einen weiteren Vorstoß zur Verkürzung der Asylverfahren unternommen. In dem Gesetzentwurf wird unter anderem gefordert, daß der Asylantrag zwei Wochen nach der Einreise gestellt werden muß. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht solle grundsätzlich ein Einzelrichter urteilen. Asylbewerber können jetzt schon zurückgewiesen werden, wenn sie sich vor der Einreise länger als drei Monate in EG-Staaten, in Österreich, der Schweiz oder Norwegen aufgehalten haben. Diese Liste soll um Finnland, die USA, Kanada, Japan, Israel, Australien und Neuseeland verlängert werden.

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