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Neuer Anlauf zum Beratungsgesetz

■ CDU-Politiker schlägt Kompromiß vor / Gesetz soll noch vor der Sommerpause diskutiert werden

Bonn (dpa) - Mit einem neuen Kompromißvorschlag wollen Familienpolitiker der CDU Bewegung in die Auseinandersetzung über das geplante Beratungsgesetz zum Abtreibungsparagraphen 218 bringen. Nach den Vorstellungen des familienpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Hoffacker, soll im Beratungsgesetz nur von einer „Trennung“ von Beratung und Ausstellung einer Bescheinigung für den Schwangerschaftsabbruch (Indikation) gesprochen werden. Die Auslegung solle Sache der Länder sein, sagte er gestern in Bonn.

Die Bundesländer müßten dann selbst entscheiden, ob die Trennung bereits gegeben sei, wenn der beratende und der indizierende Arzt Tür an Tür miteinander säßen. Bundeseinheitlich wäre aber geregelt, daß Beratung und Indikation ge trennt zu erfolgen hätten. Über den Vorschlag habe er bisher noch nicht mit der FDP und der CSU gesprochen.

Das Beratungsgesetz, das in der Koalitionsvereinbarung 1987 angekündigt worden war, scheiterte bisher an Meinungsverschiedenheiten zwischen der FDP und der CSU über die Form der Beratung. In Bayern muß schon heute die Beratung und die Indikation personell und auch räumlich getrennt erfolgen.