■ Neue Wache: Demo doch erlaubt
Berlin (dpa) – Das Verwaltungsgericht hat ein Kundgebungsverbot der Polizei vor der Neuen Wache in Berlin am 7. Mai aufgehoben. Damit kann eine Kundgebung vom „Berliner Bündnis 8. Mai“ vor der Nationalen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft stattfinden. „Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ sei bei der Durchführung der Veranstaltung nicht erkennbar, so das Gericht.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen