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Neue Verpackungsverordnung

Bonn (dpa) — Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch die neue Verpackungsverordnung, die Herstellern und Händlern die Pflicht auferlegt, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und die Entsorgung sicherzustellen. Mit der neuen Verordnung soll der jährlich anfallende Hausmüll von 30 Millionen Tonnen um wenigstens zwölf Millionen Tonnen verringert werden. Ab 1. Dezember 1991 müssen Hersteller und Vertreiber Transportverpackungen zurücknehmen und weiterverarbeiten. Ab 1. April 1992 können Verbraucher „Umverpackungen“ im Laden zurücklassen. Sie müssen einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Ab 1. Januar 1993 müssen Verkaufsverpackungen zurückgenommen und wiederverwendet oder verwertet werden. Zum gleichen Datum wird ein Pflichtpfand für Getränkeverpackungen zwischen 50 Pfennig und einer Mark eingeführt. Gleiches gilt für Behälter von Wasch- und Reinigungsmitteln.