: Neue Stromtarifordnung gebilligt
Bonn (dpa) - Das Kabinett hat am Mittwoch die neue Bundestarifordnung (BTO) für die Berechnung der Strompreise gebilligt. Wenn der Bundesrat dieser Verordnung zustimmt, kann sie zum 1. Januar 1990 in Kraft treten. Die Stromunternehmen können dann nach Einvernehmen mit den jeweiligen Bundesländern die Preise den neuen Tarifen zum 30. Juni 1990 anpassen.
Künftig soll der bisher erhobene Grundpreis für den Stromverbrauch, der sich aus der Anzahl der genutzten Räume ergibt, wegfallen. Statt dessen gibt es einen „Leistungspreis“, der vom tatsächlichen Stromverbrauch abhängt. Durch die neue Tarifordnung werden laut Expertenmeinung Haushalte mit geringem Stromverbrauch deutlich entlastet. Außerdem wird die Energie in den sogenannten Schwachlastzeiten, zum Beispiel nachts, billiger. Die Preise für die Nachtstromspeicherheizungen bleiben erhalten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen