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Neue Schreibe kommt

■ Das Verfassungsgericht gibt grünes Licht für geplante Rechtschreibreform

Freiburg/Karlsruhe (taz) – Die Rechtschreibreform kann kommen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat gestern eine Verfassungsbeschwerde des Jenaer Rechtsprofessors Rolf Gröschner für unzulässig erklärt. Gröschner wollte die für kommenden Montag geplante Unterzeichnung einer internationalen „Absichtserklärung“ zur Neuregelung der deutschen Sprache verhindern. Beteiligt sind an diesem Abkommen neben Deutschland, Österreich und der Schweiz auch Liechtenstein, Belgien und Italien.

Das BVerfG erklärte dem Professor, er sei von diesem Abkommen „nicht unmittelbar betroffen“, denn die Absichtserklärung sei nicht völkerrechtlich bindend. Klagen könne Gröschner erst gegen die 1998 verbindliche Umsetzung der Reform an den Schulen und in der staatlichen Verwaltung.

Doch selbst wenn Gröschner sich an diese Ratschläge hält, dürfte er wenig Erfolg haben. Sicherheitshalber stellten die Karlsruher RichterInnen klar, daß sie in der Rechtschreibreform keinen Eingriff in sein „allgemeines Persönlichkeitsrecht“ sehen. Gröschner werde auch nach Umsetzung des Beschlusses nicht gezwungen sein, seine Schreibweise der Reform anzupassen. Er werde sich zumindest bei denjenigen nicht als Falschschreiber blamieren, die bereits heute lesen und schreiben können. Diese (scheinbar maßgebliche) Gruppe erkenne sofort, daß er sich lediglich an die traditionellen Schreibregeln halte. Die neuen Regeln sollen ab 1998 gelten Christian Rath

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