Neue Runde im Suhrkamp-Streit: Keinen Cent für Barlach
Der Verlag versucht, die Auszahlung des rebellischen Gesellschafters zu verhindern. Ein gerichtlicher Sachverwalter steht jetzt zwischen ihm und dem Geld.
BERLIN taz | Neuer Move im Suhrkamp-Streit: Der traditionsreiche Literatur- und Sachbuchverlag hat einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) beim zuständigen Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg eingereicht.
Hintergrund ist, dass der mit 39 Prozent an Suhrkamp beteiligte Minderheitengesellschafter Hans Barlach auf eine Auszahlung von bilanziellen Gewinnen in Millionenhöhe bestanden hat, in der Sache auch vor Gericht recht bekam - die Ausschüttung den Verlag allerdings finanziell gefährdet hätte. So hat die Suhrkamp-Geschäftsführung diesen Schritt vollzogen.
Offenbar war das die letzte Möglichkeit, den Verlag zu retten. „Im Rahmen des jetzt beantragten Verfahrens“, pressemitteilt Suhrkamp, „können diese Ausschüttungsverpflichtungen suspendiert und der Verlag in seiner Existenz geschützt werden.“ Im Klartext: Barlach bekäme, wenn dem Antrag stattgegeben wird, kein Geld. Suhrkamp bliebe aber handlungsfähig. Mitarbeiterverträge sind durch die Antragstellung nicht betroffen. Autorenverträge bleiben bestehen.
Damit hat die Auseinandersetzung zwischen der Suhrkamp-Verlegerin Ulla Berkewicz und Hans Barlach eine neue Stufe erreicht. In mehreren Gerichtsverfahren streitet man sich seit Monaten, was im schlimmsten Fall zu einer Zerschlagung, faktisch also zu einer Auflösung des renommierten Verlages führen könnte. Mit dem Antrag versucht der Suhrkamp-Verlag die von Hans Barlach blockierten Entscheidungsmöglichkeiten wieder zu öffnen.
Wichtige Entscheidungen würden unter einem solchen Schutzschirm nur noch unter Mitwirkung von Sachwaltern vollzogen, zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht den Rechtsanwalt Rolf Rattunde bestellt. Damit werden diese Entscheidungen den andauernden Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene entzogen.
Weiter heißt es in der Mitteilung: „Das Schutzschirmverfahren ist kein klassisches Insolvenzverfahren.“ Wie es bei Suhrkamp weitergeht, bleibt allerdings weiterhin offen. „Das Schutzschirmverfahren ermöglicht im Interesse beider Gesellschafter den Fortbestand des Verlages im Sinne der von Siegfried Unseld begründeten Tradition und seiner Ziele“, betont die Pressemitteilung ausdrücklich. Ob das auch die Ziele von Hans Barlach sind, der ja offenbar Gesellschafter bleibt, ist zu bezweifeln.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Kürzungen im Berliner Haushalt
Kultur vor dem Aus
Bundestag bewilligt Rüstungsprojekte
Fürs Militär ist Kohle da
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
BSW-Chefin im ZDF
Wagenknecht räumt Irrtum vor russischem Angriff ein
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren