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Neue Runde im Streit Hennemann gegen SKP

Das Bremer Verwaltungsgericht berät am heutigen Montag darüber, ob der frühere Vulkan-Vorstandsvorsitzende Friedrich Hennemann finanzielle Ansprüche gegenüber dem Land Bremen geltend machen kann. Hennemann hatte sich in dem komplizierten Rechtsstreit, der bereits in die dritte Runde geht, auf einen entsprechenden Dienstvertrag berufen. Diesen hatte er bei seinem Wechsel vom Posten als Senatsdirektor in den Vulkan-Vorstand mit der Freien Hansestadt Bremen abgeschlossen. Der Vertrag hätte ihm die für diese Funktion übliche Pension von monatlich rund 10.000 Mark gesichert. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Dezember entschieden, daß dieser Vertrag nichtig gewesen sei. Daraus folge jedoch nicht, daß Hennemanns Klage erfolglos bleiben müsse, eventuell habe Hennemann Anspruch auf Schadenersatz. Das Gericht hatte zuletzt eine Vergleichslösung vorgeschlagen, über die jetzt entschieden werden soll. dpa

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