: Neue Regelung bei Zuschüssen für Abtreibung
Hannover Die Zuschußregelung für ambulante Abtreibungen wird vereinfacht. Vom 1. März an entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen über die Bezuschussungen, teilte heute das Frauenministerium mit. Damit entfalle der Gang zum Sozialamt. Das Land übernimmt die Kosten für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch bei einkommensschwachen Frauen. Die obere Grenze der Unterstützung liegt für alleinerziehende Mütter mit einem Kind bei rund 2.360 Mark. Das Land zahlt pauschal 420 Mark an den Arzt. dpa
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