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Neue Müllordnung

■ Bund und Länder einig: so funktioniert es nicht

Bonn (dpa) – Bund und Länder stimmen darin überein, daß die Verpackungsverordnung überprüft werden muß. Änderungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Dualen System seien wahrscheinlich. Was das genau heißt, insbesondere bei der Frage nach der Verbrennung von Verpackungsmüll, war gestern nach der Sondersitzung der Staatssekretäre der Umweltministerien in Bonn noch unklar. Das Gespräch sei „ausgesprochen konstruktiv“ verlaufen, erklärte das Bundesumweltministerium. Von den Ländern seien erste Änderungswünsche mitgeteilt worden, hieß es.

Sie sollen jetzt auf die Realisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Mehrheitsfähigkeit – der Bundesrat muß zustimmen – und Vereinbarkeit mit EG-Recht geprüft werden. Die entscheidende Ministersitzung, in der das Thema Bewältigung des Verpackungsberges im Vordergrund stehen dürfte, findet am 24. und 25. November in Saarbrücken statt.

Unterdessen sucht das DSD nach einer Lösung seiner Finanzprobleme auf Kosten der Kommunen. Wie die Mainzer Umweltministerin Klaudia Martini gestern erklärte, haben sich nach ihr vorliegenden Informationen der Müllkonzern und die Entsorgungswirtschaft am vergangenen Samstag einseitig auf Höchstmengen bei der Beseitigung der Verpackungsabfälle mit dem Grünen Punkt geeinigt. Darüber hinaus gehende Müllmengen müßten auf Kosten der Kommunen entsorgt werden.

Nach Martinis Angaben soll die Sortierung und Verwertung von Altglas auf maximal 28 bis 30 Kilogramm pro Einwohner, von Papier und Pappe auf 15 Kilogramm und von Leichtstoffverpackungen ebenfalls auf 15 Kilogramm pro Einwohner begrenzt werden. Entsorgungskosten, die über 40 Mark pro Einwohner jährlich hinausgingen, sollten den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus hätten sich Duales System und Entsorger ohne Absprache mit den Städten, Gemeinden und Kreisen darauf geeinigt, für Öffentlichkeitsarbeit, Wertstoffberatung und die Standplätze von Sammelcontainern nicht mehr zu bezahlen.

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