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Neue Kündigungsfristen

■ DAG schilt Kabinettsbeschluß

Bonn (AFP) – Das Bundeskabinett hat gestern der umstrittenen Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen für Angestellte zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht eine Harmonisierung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten vor, die vom Bundesverfassungsgericht 1990 gefordert worden war. Danach reduziert sich die Kündigungsfrist für Angestellte vom 1. Juli an von derzeit sechs Wochen zum Quartalsende auf vier Wochen zu jedem Arbeitstag. Jedoch können Tarifverträge längere Fristen festschreiben.

Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) kritisierte die Kabinettsentscheidung als „sozialreaktionär und frauenfeindlich“. Den Vorwurf der Frauenfeindlichkeit begründete sie mit dem Argument, die Vorlage mache längere Kündigungsfristen allein von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Dies habe die Folge, daß Frauen etwa nach dem Erziehungsurlaub für ihre Kinder wieder auf die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zurückgestuft würden. Auch DGB und SPD haben bereits heftig protestiert.

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