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Neue Fahndung nach Mauss

Hannover (taz) - Der Parlamentarische Untersuchungsauschuß zum Celler Anschlag darf jetzt wieder Fahndungsmaßnahmen nach dem Zeugen Werner Mauss in die Wege leiten. Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern den Antrag von Mauss auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Vorführbefehl und die Fahndungsmaßnahmen des Ausschusses abgelehnt. Nach Auffassung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts lassen sich die Gefahren, die Mauss bei einer Vernehmung drohen, durch die vom Ausschuß vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen auffangen. Abweichend von einer Entscheidung des OVG Lüneburg blieb die Kammer auch bei ihrer Auffassung, daß Parlamentarische Untersuchungsauschüsse von Landesparlamenten nicht nur Landeskinder, sondern alle Bundesbürger als Zeugen laden können. Die Anwälte von Mauss hatten noch am Montag ein Vergleichsangebot unterbreitet. Danach erklärte sich Mauss doch zu einer Vernehmung in der BRD bereit, verlangte aber im Gegenzug einen Verzicht auf Fahndungsmaßnahmen. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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