Neue Erbschaftssteuer wahrscheinlich: Hauserben ohne Steuern
Die Erbschaftsteuerreform kommt wahrscheinlich doch noch in diesem Jahr: CSU und CDU haben sich auf eine Position geeinigt. Die SPD hat noch nicht zugestimmt.
Kommt sie oder kommt sie nicht, die Erbschaftsteuerreform? Dass sich in diesem Jahr noch was tut, diese Erwartung nährte am Freitag der neue CSU-Chef Horst Seehofer. Man befände sich jetzt im "Schulterschluss" mit der CDU, so Seehofer, und werde mit einer gemeinsamen Position in die Verhandlungen mit der SPD am Montag gehen.
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer nannte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa Details. Danach fordert die Union einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Ehegatten oder Kind für selbst genutztes Wohneigentum. Es müssten "sehr, sehr kräftige Freibeiträge" sein, hatte Seehofer erklärt. Denn dieser Freibetrag solle gewährleisten, dass selbst genutztes Wohneigentum von der Erbschaftsteuer freigestellt sei.
Dabei müsse man auf regionale Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Eine Villa im Wert von 1,5 Millionen Euro könnte so steuerfrei an Sohn oder Tochter vererbt werden. Für Geldvermögen fordert die CSU einen Freibetrag von 600.000 Euro pro Kind und eine Millionen Euro für den Gatten.
Der bereits vorliegende, von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gestützte Gesetzentwurf, macht keinen Unterschied zwischen selbst genutzter Immobilie und Geldvermögen. Laut diesem Entwurf hätte jedes Kind pro Elternteil einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Dies wäre doppelt so viel wie bisher.
Ein Kind könnte demnach Vermögen im Wert von 800.000 Euro steuerfrei von den Eltern vererbt bekommen - ob dieses Vermögen nun in einem Haus steckt oder in einem Bankdepot. Für Ehegatten steigt der Freibetrag gegenüber dem bisherigen Recht laut dem Gesetzentwurf von 307.000 auf 500.000 Euro.
Für Betriebsvermögen gab es bisher schon eine Teileinigung zwischen Union und SPD. Danach werden geerbte Unternehmen, die länger als zehn Jahre weiterexistieren, weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit. In dem Betrieb darf dann über einen Zeitraum von sieben Jahren nicht nennenswert Personal abgebaut werden.
Die SPD möchte die Neuregelung bei der Erbschaftsteuer "aufkommensneutral" gestalten und durch die höheren Freibeträge vor allem einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Genüge tun, erklärte am Freitag der SPD-Finanzexperte Florian Pronold im Gespräch mit der taz.
Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer sind nötig, weil das Verfassungsgericht bereits im Jahre 1995 geurteilt hat, dass Immobilien und Geldvermögen bei der Erbschaftssteuer gleichbehandelt werden sollten. Damals wurden Immobilien nicht nach ihrem Marktwert, sondern erheblich niedriger angesetzt.
Der Vorstoß der Union, nun erneut Erben von selbst genutzten Immobilien besserzustellen als Hinterbliebene, die Geldvermögen bekommen oder nicht in dem geerbten Haus wohnen wollen, wird daher von der SPD scharf kritisiert. Dieser Vorschlag der Ungleichbehandlung trage bereits "das Kainsmal der Verfassungswidrigkeit auf der Stirn", sagte Pronold. Man könne sich aber vorstellen, über den bisherigen Gesetzentwurf hinaus Erben von selbst genutztem Wohneigentum besserzustellen.
Pronold sagte, dass es auch mit dem von der SPD gestützten Gesetzentwurf bereits möglich sei, dass ein Kind "dreieinhalb Eigentumswohnungen" von den Eltern steuerfrei erben könnte. Schließlich stelle der Entwurf bereits Immobilien im Wert von 800.000 Euro abgabenfrei. Pronold sagte, er rechne mit einer Einigung noch in diesem Jahr.
Das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer liegt bei rund 4,2 Milliarden Euro. 60 Prozent dieser Summe werden in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gezahlt.
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