Neue Energiesparverordnung: Transparenz für Wohnungssuchende
Handfeste Fakten: Wohnungsanzeigen sollen die energetische Qualität der Immobilie künftig ausweisen. Das Gesetz soll 2014 in Kraft treten.
FREIBURG taz | Immobilienanzeigen sollen aussagekräftiger werden: Künftig sollen alle Inserenten dazu verpflichtet werden, den energetischen Standard der angebotenen Häuser und Wohnungen anzugeben. Das steht im Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die das Bundeskabinett beschlossen hat und die sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet.
Bislang stehen Interessenten oft ratlos vor den Angaben der Verkäufer und Vermieter. Formulierungen wie etwa „Baujahr 1970, im Jahr 2000 umfassend saniert“ erlauben in der Regel keine vernünftige Einordnung der energetischen Qualität des Objektes. Künftig sollen daher alle Wohnungsanzeigen mit handfesten Fakten untermauert werden, indem die Daten des vor fünf Jahren eingeführten Gebäudeenergieausweises zwingend publiziert werden müssen. Damit kann jeder Interessent schon bei der Lektüre eines Inserats einigermaßen abschätzen, wie hoch die Heizkosten für ihn künftig sein werden.
Dieser Informationspflicht sollen nicht nur Verkäufer einer Immobilie unterliegen, sondern auch „Vermieter, Verpächter und Leasinggeber“. Umfasst werden sollen davon alle Anzeigen in „kommerziellen Medien“; die Zimmervermittlung am Schwarzen Brett der Uni wäre also nicht betroffen.
Schon heute muss der Haus- oder Wohnungseigentümer beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie auf Anfrage einen Energieausweis des Objektes vorlegen. Doch gerade in Regionen, in denen Wohnraum knapp ist, machen sich die Eigentümer häufig nicht die Mühe, sich das Zertifikat von einem Energieberater ausstellen zu lassen – die begehrte Wohnung kriegen sie schließlich auch so los.
Die Deutsche Energieagentur (dena) befragte in den vergangenen drei Jahren Miet- und Kaufinteressenten, die an einer Immobilienbesichtigung teilnahmen und stellte dabei fest, dass gerade 26 Prozent aller Befragten die Möglichkeit geboten wurde, den Energieausweis einzusehen. Künftig muss nach dem aktuellen Gesetzentwurf bei jeder Wohnungsbesichtigung das Zertifikat vorliegen.
Das Gesetz soll 2014 in Kraft treten. Wie hoch die Heizkosten für den Einzelnen tatsächlich sein werden, wird damit natürlich nicht gesagt, weil die Kosten aufgrund des individuellen Heizverhaltens stark schwanken können. Gleichwohl dürften unangenehme Überraschungen bei den Nebenkosten seltener werden, weil der Ausweis den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Farbskala von grün (für gute Energieeffizienz) bis rot (hoher Energiebedarf) einordnet und durch Kennwerte offenlegt.
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