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Neue EG-Richtlinie erlaubt Süßstoff in deutschem Bier

Brüssel (dpa/vwd) — In Deutschland soll künftig leichtes und alkoholfreies Bier gebraut werden dürfen, das — abweichend vom deutschen Reinheitsgebot — Süßstoffe enthält. Dies sieht ein Vorschlag der EG-Kommission vor, der gestern in Brüssel veröffentlicht wurde.

Allerdings soll das deutsche Reinheitsgebot als traditionelles Herstellungsverfahren auch künftig rechtlich geschützt bleiben. Hersteller, die Süßstoffe verwenden, müssen dies auf dem Etikett angeben. Für Importbier sollen allein die EG-Bestimmungen gelten, die gesundheitlich unbedenkliche Zusatzstoffe erlauben.

EG-Kommissar Martin Bangemann wollte den Vorschlag gestern auf dem Ministerrat für Binnenmarktfragen im Luxemburg erläutern. Die Vorschrift soll rechtzeitig am 1.Januar 1993 mit dem Binnenmarkt in Kraft treten. Die Kommission erörtert auch zwei weitere Richtlinien über Farb- und Konservierungsstoffe, die dann ebenfalls dem Bier beigemischt werden könnten.

Falls der EG-Vorschlag angenommen wird, muß die deutsche Bierverordnung geändert werden, so daß der Zusatz von Süßstoff möglich wird. Auch diese Biere sollen allerdings nach dem Verfahren der deutschen Bierverordnung gebraut werden.

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