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Neue Dampfschiffahrts- Verordnung

Die Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe hat eine neue Verordnung für die Binnenschiffahrt erlassen, die auch einige Änderungen für die Sportschiffahrt bringt. Unter anderem wurden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Motorfahrzeuge begrenzt. Vom 11.August an darf die gewerbliche Schiffahrt auf bestimmten Strecken auf Havel und Havelseen nur noch zwölf statt bisher 20 km/h fahren. Fahrgastschiffe können auf bestimmten Linien von dieser Beschränkung befreit werden. Kleine Motorboote müssen ihre Geschwindigkeit von bisher höchstens 25 km/h auf 7,5 km/h reduzieren, wenn sie in weniger als 100 Metern Abstand vom Ufer fahren. Das neue Schiffahrtsrecht sieht nach einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom Montag außerdem vor, daß vom 1.Januar 1990 an alle mit einem Motor ausgerüsteten Kleinfahrzeuge registriert und gekennzeichnet sein müssen.

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