Neue Außenwerbeverträge: Der Duft des Geldes
Künftig verdient das Land Berlin wieder Geld mit der Vermarktung von Werbeflächen im öffentlichen Raum – und wie es aussieht, sogar ziemlich gut.
Dass Geld nicht stinkt, ist eine uralte Weisheit. Manch einem stinkt es aber auch, dass kein Geld fließt. So etwa dem Senat, der sich 2016 nach einem Vierteljahrhundert Kooperation mit der Firma Wall entschied, den Koppelvertrag auslaufen zu lassen, der Wall verpflichtete, öffentliche Klos zu betreiben, und dem Unternehmen im Gegenzug erlaubte, in der ganzen Stadt Werbeflächen nach Gusto zu vermarkten. Für Wall soll es ein ausgezeichnetes Geschäft gewesen sein, aber die Zahlen blieben geheim.
Jetzt zeichnet sich ab, dass dem Land tatsächlich viele Millionen durch die Lappen gegangen sind. Denn zwar muss das Land jetzt für die WC-Aufstellung bezahlen, dafür kassiert es aber auch angemessene Gebühren von den Außenwerbern, denen es die entsprechenden Nutzungsrechte zuteilt. Und wie Umweltsenatorin Regine Günther nun mitteilte, lohnt sich der neue Deal: Die drei Dienstleister – darunter auch die Wall GmbH –, die ab 2019 für 15 Jahre Billboards, Vitrinen, Litfaßsäulen und Laternenmasten bestücken dürfen, werden dafür rund 350 Millionen Euro an die Landeskasse abführen.
Weil die genaue Summe von den tatsächlichen Umsätzen der Außenwerber abhängt, ist das zwar nur eine Schätzung, wie Günthers Sprecher Matthias Tang gegenüber der taz einräumt – aber „eine konservative“. Und grob überschlagen macht Berlin damit ein Plus von über 200 Millionen Euro: Lediglich 130 Millionen sind nämlich im selben Zeitraum für die Toiletten eingeplant. Die Ausschreibung für deren Betrieb läuft noch.
Noch gar nicht in die Rechnung eingegangen ist dabei die Werbung in Bus- und Tram-Wartehäuschen der BVG, die bislang ebenfalls aufs Wall-Konto gehen. Künftig erhält die BVG selbst das Vermarktungsrecht. Damit, so heißt es aus der Senatsverwaltung, „sind ebenfalls weitere Einnahmen für das Land Berlin zu erwarten“.
„Mega Lights“ werden weniger
Laut Günther gewinnt das Land aber nicht nur finanziell: Zum einen wird die Anzahl der Werbeanlagen nach ihren Angaben „deutlich reduziert“. So soll rund ein Drittel der riesigen mechanisch oder digital betriebenen „City Light Boards“ oder „Mega Lights“ verschwinden. Auf den verbleibenden Flächen mit digitalen Displays darf das Land je nach Bedarf verkehrsbezogene Informationen einblenden.
Untersagt bleibt für die Werber, das Straßenland mit Bewegtbildern oder blinkenden Lichtern optisch zu verschmutzen. Und auch „sexistische oder gewaltverherrlichende Werbung“ hat die Umwelt- und Verkehrsverwaltung verboten. Dass künftig keine Dessous- oder Speiseeiswerbung mit viel nackter Haut mehr gezeigt werden wird, ist aber unwahrscheinlich. Laut Matthias Tang wird die Senatsverwaltung keinen eigenen Kriterienkatalog aufstellen: Es gelten die Grundsätze des Deutschen Werberats – wie auch jetzt schon.
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