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Neue Arbeitsplätze — für Jobvermittler

■ Bundestag verabschiedet neues Beschäftigungsförderungsgesetz

Berlin (AFP/taz) – Der Bundestag hat gestern die private Arbeitsvermittlung legalisiert. Mehrheitlich stimmten die Abgeordneten für eine Neuregelung im Beschäftigungsförderungsgesetz. Danach können voraussichtlich vom Herbst an Hunderte von privaten Jobvermittlern ihre Tätigkeit aufnehmen.

Mit der Abstimmung akzeptierte der Bundestag auch den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum neuen Beschäftigungsförderungsgesetz. In dem Einigungsvorschlag ist die Verpflichtung von Arbeitslosen zu Erntearbeiten nun nicht mehr enthalten. Der Zwang zum „Arbeitsdienst“ für Langzeitarbeitslose ist damit vom Tisch.

Auch bei der Absenkung der Löhne, die für Arbeit in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gezahlt werden, sprach sich der Vermittlungsausschuß für eine mildere Fassung aus. Danach sind ABM- Löhne künftig nur noch bis zu 90 Prozent des Tariflohnes zuschußfähig. Ursprünglich hatte sich die Bundestagsmehrheit für eine Absenkung auf 80 Prozent ausgesprochen. Der Bundestag stimmte außerdem den Vermittlungsvorschlägen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu.

Die SPD scheiterte mit dem Vorstoß, das Schlechtwettergeld im Baugewerbe über Anfang 1996 hinaus zu erhalten. Mit der Mehrheit der Koalition von CDU und FDP lehnte das Parlament einen entsprechenden Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab. Damit bleibt es bei dem bisherigen Bundestagsbeschluß, das Schlechtwettergeld von März 1996 an zu streichen. Auf die ursprünglich von diesem Jahr an geplante Kürzung um zwei Monate hatte das Parlament zuvor verzichtet.

Vor der Abstimmung über das Schlechtwettergeld hatte der SPD- Sozialexperte Rudolf Dreßler noch einmal für dessen Erhalt geworben. Selten sei ein Gesetz in der Öffentlichkeit auf so breite Ablehnung gestoßen wie das zur Streichung des Schlechtwettergeldes, so Dreßler. Der Bundesrat stimmt voraussichtlich am 8. Juli über die Einigungsvorschläge ab. BD

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