Neuaufstellung der Notfallversorung: Krankenkassen für Spahn-Reform
Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen stützen die Notfallaufnahme-Reform von Jens Spahn. Kritik äußern sie nur an den geplanten Notfallzentren.
Berlin taz | Der GKV-Spitzenverband, in dem alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen organisiert sind, unterstützt die Forderungen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Reform der Notfallversorgung. Der Arbeitsentwurf des Ministeriums wurde im Juli an die Länder weitergereicht. Die Reform sieht vor, die oftmals überlaufenen Notaufnahmen in deutschen Krankenhäusern zu entlasten.
Bei einem Pressegespräch in Berlin am Mittwoch zeichnete Stefanie Stoff-Ahnis, Vorsitzende des Verbands, die Probleme noch einmal nach. PatientInnen würden oft nicht wissen, mit welcher Beschwerde sie sich wohin wenden können. Im Zweifelsfall landeten die meisten in der Notaufnahme der Krankenhäuser. „Diese sind dann überlaufen und die Wartezeiten in den dringlichen Fällen verlängern sich“, erläuterte sie.
Spahns Vorschlag packt verschiedene Aspekte dieser Problemlage an: Zum Beispiel die Eingliederung des Rettungsdienstes in das Gesundheitswesen (samt Verankerung im Grundgesetz) und die Einrichtung integrierter Leitstellen. In letzteren soll bereits am Telefon eingeschätzt werden, ob der Rettungsdienst aktiv werden muss oder die PatientInnen sich an einen Arzt wenden sollen. Das kommt einer Zusammenlegung der Notfallrufnummer 112 und der Nummern des medizinischen Bereitschaftsdiensts 116 und 117 gleich.
Laut Stoff-Ahnis nimmt der GKV-Spitzenverband diese Vorschläge sehr wohlwollend auf. Spahn greife Kernpunkte des hauseigenen Positionspapiers zur Neustrukturierung der Notfallversorgung und den Empfehlungen des Sachverständigenrats auf. Lediglich mit einem Vorschlag tut sich der Verband schwer: Die Einrichtung von sogenannten Integrierten Notfallzentren, welche den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und die zentrale Notaufnahme räumlich zusammenführen sollen.
Notdienstpraxen in Krankenhäusern?
„Wir glauben, dass es eine solche gesellschaftsrechtliche Veränderung gar nicht braucht“, so Stoff-Ahnis. Torsten Fürstenberg, Abteilungsleiter für ambulante Versorgung, konkretisierte: „Damit würde ein dritter Sektor geschaffen und von denen gibt es im Gesundheitswesen genug. Es bräuchte neue Abrechungsregeln und Strukturen – das ist nicht erforderlich.“
Stattdessen schlägt der GKV-Spitzenverband vor, die „bestehenden Strukturen zu nutzen“ und in ausgewählten Krankenhäusern Notdienstpraxen einzurichten. Diese sollen rund um die Uhr geöffnet sein und durch die KV getragen werden, da ausschließlich ambulante Leistungen erbracht werden (in Spahns Vorschlag würden die Krankenhäuser zu Mit-Trägern). Damit würden die zentralen Notaufnahmen der Kliniken entlastet werden.
Zudem bringt der Verband eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle, den „Gemeinsamen Tresen“, ins Spiel. An diesem soll anhand von Dringlichkeit und Behandlungsumfang entschieden werden, ob PatientInnen in die Notdienstpraxis oder in die zentrale Notaufnahme weitergeleitet werden.
Fürstenberg führte weiterhin auf, dass die Verteilung der ambulanten Notfälle nach Uhrzeiten und Wochentagen damit korrespondiert, wann Arztpraxen geschlossen sind – nämlich am Wochenende, zur Mittags- und Abendzeit. „Müssen die denn alle gleichzeitig zu haben?“, fragte er sich und forderte flexiblere Sprechstundenzeiten.