: Neu: Gelifteter Staatsvertrag
■ DDR-Gesetze und Verfassungsbestimmungen sollen außer Kraft gesetzt werden
Berlin (taz) -Die Bundesregierung plädiert für ein deutsch -deutsches Schiedsgericht, das zukünftige Konflikte im Zusammenhang mit der Durchführung und Einhaltung des Staatsvertrags über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion schlichten soll. Das geht aus dem jüngsten Bonner Staatsvertragsentwurf vom 24. April hervor. Das Schiedsgremium soll aus einem Präsidenten und vier Mitgliedern bestehen. Die Neuerung deutet darauf hin, daß man in Bonn auch nach Abschluß der Vertragsverhandlungen weiter mit Meinungsverschiedenheiten rechnet. Dem Vertragsentwurf, der in seiner neuen Fassung von bisher 50 auf 26 Seiten gekürzt wurde, ist ein umfangreicher Anhang beigefügt, der detaillierte Bestimmungen über neu zu erlassende und außer Kraft zu setzende Gesetze der DDR enthält. Der Entwurf sieht zudem vor, daß der Staatsvertrag nicht nur „unvereinbare“ Gesetze sondern auch Verfassungsbestimmungen der DDR außer Kraft setzen kann. Auch für Rentenempfänger ist eine einschneidende Veränderung vorgesehen. Falls sie nach Vertragsschluß in die BRD umziehen, erhalten sie künftig ihre Rente aus der DDR. Unterdessen haben die CDU/CSU Fraktion im Bundestag und die CDU-Fraktion der Volkskammer gefordert, daß auch eine „Umweltunion“ verankert werden soll. Siehe auch Seite 8
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