Netzpolitik: Mehr Sicherheit im Datenluftraum
Ein kleiner Schritt in Richtung städtisches WLAN: Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative wollen Berlin und Hamburg ein verändertes Haftungsrecht für die Betreiber von Netzwerken erreichen.
Freien drahtlosen Internet-Zugang (WLAN) in der Stadt – dieses Vorhaben zählt zu den Dauerprojekten des Senats. Nun geht es in die nächste Runde: Gemeinsam mit Hamburg startet die Landesregierung eine Bundesratsinitiative, die WLAN-Betreibern mehr Rechtssicherheit geben soll. Das beschloss der Senat am Dienstag. Ziel der Initiative ist es, das Haftungsrisiko für die Betreiber von WLANs zu beschränken.
Bislang sieht die Lage für die Anbieter nämlich schlecht aus: Der Inhaber eines Anschlusses haftet für mögliche Straftaten, die über seine Internetverbindung von anderen begangen werden, etwa durch illegales Hochladen von Musik. Diese Rechtslage hat eine regelrechte Abmahnindustrie spezialisierter Anwaltskanzleien hervorgebracht, die die Anschlussinhaber mit Klagen überziehen. Selbst wenn die Inhaber ihre Unschuld beweisen können, bleiben sie auf den Anwaltskosten sitzen. Nach Einschätzung von Initiativen wie Freifunk hält diese Situation viele Berliner davon ab, ihr WLAN für andere zu öffnen.
Das hat auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erkannt: „Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass Bürger, Nachbarschaftsinitiativen, Hotels und Wirte offene WLAN-Internet-Zugänge bereitstellen können“, sagte er im Hinblick auf die Bundesratsinitiative. Sie seien wichtig, um die digitale Infrastruktur Berlins auszubauen.
Der Senat drängt auch deshalb auf ein neues Haftungsrecht, damit der eigene Masterplan für ein freies WLAN nicht versandet: Noch bis Herbst tritt das Land in einem Interessenbekundungsverfahren an Privatunternehmen heran, die WLAN an zentralen Punkten der Stadt bereitstellen sollen. „Nach dem alten Haftungsrecht gehen die Firmen damit ein Risiko ein“, sagte Senatssprecher Richard Meng.
Es ist besonders der Stadtmöblierer Wall, der sich beim Senat als WLAN-Bereitsteller empfiehlt. In einem Modellversuch hat Wall an 21 Standorten in der Innenstadt Internet-Hotspots eingerichtet. Über die Sommermonate konnten Berliner sowie Besucher an Bus- und Tramwartehäuschen per Wall-App gratis im Internet surfen.
Die Vernetzungspläne des Senats gehen in die letzte Legislaturperiode zurück: Damals wollte die rot-rote Regierung Laternenpfähle und Ampeln als Sendemasten nutzen. Dieser Vorstoß scheiterte allerdings an der Verwaltung für Stadtentwicklung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!