piwik no script img

Neß erfolglos

Wegen der Mißhandlung des Journalisten Oliver Neß auf dem Hamburger Gänsemarkt am 30. Mai 1994 müssen sich nur zwei der ursprünglich drei angeklagten Polizisten vor Gericht verantworten. In einem gestern veröffentlichten Beschluß bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts vom Dezember. Das Gericht hatte die Einleitung eines Hauptverfahrens gegen den Polizeibeamten abgelehnt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht sah. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Neß Beschwerde eingelegt – erfolglos. Den drei Beamten wird vorgeworfen, Neß während Kundgebung des rechtsgerichteten österreichischen Politikers Jörg Haider grundlos zu Boden geworfen und schwer verletzt zu haben. Dem Journalisten wurde unter anderem der Fuß so verdreht, daß er einen doppelten Bänderriß erlitt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen