: Neß erfolglos
Wegen der Mißhandlung des Journalisten Oliver Neß auf dem Hamburger Gänsemarkt am 30. Mai 1994 müssen sich nur zwei der ursprünglich drei angeklagten Polizisten vor Gericht verantworten. In einem gestern veröffentlichten Beschluß bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts vom Dezember. Das Gericht hatte die Einleitung eines Hauptverfahrens gegen den Polizeibeamten abgelehnt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht sah. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Neß Beschwerde eingelegt – erfolglos. Den drei Beamten wird vorgeworfen, Neß während Kundgebung des rechtsgerichteten österreichischen Politikers Jörg Haider grundlos zu Boden geworfen und schwer verletzt zu haben. Dem Journalisten wurde unter anderem der Fuß so verdreht, daß er einen doppelten Bänderriß erlitt.
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