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Neonazi Kühnen vor Gericht

Karlsruhe (dpa) - Der Neonazi Michael Kühnen muß nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit einer Verurteilung wegen eines Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen das Vereinsgesetz rechnen. Eine Verurteilung sei möglich, obwohl das 1983 ausgesprochene Verbot der von Kühnen geführten „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivitäten“ (ANS/NA) zum Zeitpunkt des Verstoßes noch vor Gericht anfechtbar gewesen sei, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluß. Die Karlsruher Richter wiesen die Auffassung des Landgerichts Hamburg zurück, das eine Verurteilung Kühnens abgelehnt hatte. Die Hamburger Richter hatten die Auffassung vertreten, Verstöße gegen das Vereinsgesetz seien nicht strafbar, solange ein Vereinsverbot noch vor Gericht angefochten werden könne. (Aktenzeichen: 2 BvL 4/87 - Beschluß vom 15.Juni 1989).