: Nebenkostenfalle kann für Mieter teuer werden
Köln (taz) – Nebenkostenklauseln in Mietverträgen können teuer werden für den Mieter. Bis zu 17 Nebenkostenarten müssen Mieter zusätzlich zur Miete zahlen, wenn in ihrem Mietvertrag steht, „Neben der Miete sind ... die Kosten für Betriebskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu Paragraph 27 Absatz 1 zu zahlen.“ Das entschied laut Mieterzeitung des Deutschen Mieterbundes jetzt das OLG Hamm in einem für Amts- und Landgerichte verbindlichen Urteil. Umstritten war die Klausel, weil sie nach Ansicht zahlreicher Juristen für einen Durchschnittsbürger völlig unverständlich ist. Wer unterschreibt, tappt in die „Nebenkostenfalle“. (Az.: 30 RE-Miet 3/97)
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