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Naziblätter im Knast

betr.: „Verbote helfen nicht gegen Hass“, taz vom 7. 9. 00

Verbote sind notwendig. Ich möchte ein Beispiel aus dem Gefängnisalltag anführen: Wenn ein Häftling wegen ausländerfeindlicher Straftaten einsitzt, sollte man meinen, ihm würde wenigstens Lektüre wie das NPD-Hetzblatt Deutsche Stimme oder andere einschlägige Hetzschriften vorenthalten! Weit gefehlt. Am 11. 12. 98 erkannte das Landgericht Berlin genau Gegenteiliges für Recht und billigte einem Insassen, da für ihn „das Grundrecht auf Informationsfreiheit“ gelte, zu, NPD-Schriften, Aufkleber, Aufnäher zu empfangen und führte aus: „Allein der Umstand, dass die NPD dem rechtsradikalen Spektrum zugerechnet wird, gefährdet weder das Vollzugsziel oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt.“ Die JVA hat diesen Gerichtsbeschluss nicht angefochten. Wenn schon die augenblickliche Gesetzeslage verurteilten Hasstätern des rechten Spektrums den Empfang einschlägiger Lektüre offen zubilligt, dann bleibt nichts anderes als ein Verbot übrig. Es sei beiläufig bemerkt, dass zum Beispiel mit Gefangenen, die die taz lesen, nicht so großzügig umgegangen wurde.

THOMAS MEYER-FALK, Bruchsal

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