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■ Am RandeNazi-Urteil gegen Priester aufgehoben

Berlin (dpa) – Nach 53 Jahren hat das Landgericht Berlin auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Urteil des NS-Gerichtshofs vom 14.10. 1943 gegen einen Priester für ungültig erklärt, teilte die Senatsverwaltung für Justiz gestern mit. Der Geistliche wurde wegen Volksverrats vom Präsidenten des NS-Gerichts, Roland Freisler, zum Tode verurteilt. Das Urteil war kurz darauf vollstreckt worden. Dem Priester wurde vorgeworfen, die Übermittlung einer Denkschrift, in der er für christliche und demokratische Grundsätze beim Aufbau Deutschlands eintrat, an einen schwedischen Erzbischof geplant zu haben. Verraten wurde er von einer Gestapo-Agentin.

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