■ Telegramm: Nazi-Tiger muß zurück in Tank
Freiburg (taz) – Die Deutsche Volksunion (DVU) darf nicht mit einem Esso-Slogan für sich werben. Dies bestätigte gestern das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung. Die DVU hatte im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf ein Flugblatt mit dem Slogan „Pack den Tiger in die Bürgerschaft“ verteilt. Das Original „Pack den Tiger in den Tank“ ist jedoch von der Esso AG geschützt. Der Mineralölkonzern wollte den Eindruck vermeiden, er billige die Verwendung seines Werbemottos durch die DVU.
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