: Narkosefehler
Im Prozeß um einen Narkosefehler hat das Landgericht in zweiter Instanz den ehemaligen Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des AK Heidberg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 54jährige Medizin-Professor muß zudem 75.000 Mark Geldbuße an die Familie des Opfers zahlen. Durch den Fehler wurde vor vier Jahren eine 35jährige hochschwangere Frau in ein noch heute andauerndes Koma versetzt; das Kind wurde per Kaiserschnitt geboren und erlitt schwere Hirnverletzungen. Der Gynäkologe war in erster Instanz im vergangenen Jahr wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
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