Namensstreit: Das wahre und das echte Adlon
■ Die Kontrahenten werden sich nun vor Gericht begegnen
Am 28. August ist Gerichtstermin beim Deutschen Patentamt. Dort werden der Kläger, das „Café Adlon“ am Adenauerplatz und der Beklagte, das „Hotel Adlon“ am Pariser Platz aufeinandertreffen, da eine außergerichtliche Einigung bisher nicht zustandegekommen ist.
Der Streit dreht sich um die Frage, ob das Luxushotel am Brandenburger Tor den Namen Adlon tragen darf. Armin Maas, der Geschäftsführer des Cafés am Kurfürstendamm, argumentiert, daß er beim Deutschen Patentamt Zeichenschutz für den Namen Adlon beantragt und erhalten habe. Dazu gebe des eine Urkunde des Deutschen Patentamts. Im Spiegel hatte er argumentiert, daß „wer für 400 Millionen ein Hotel baut, auch einige Millionen für den Namen übrighaben müßte“.
Die Bauherren des Luxushotels am Pariser Platz, die Kölner Fundus-Gruppe, weisen diese Ansprüche zurück. Sie haben vielmehr den Namen „Hotel Adlon“ bereits 1994 von der Kempinski-Gruppe für einen einstelligen Millionenbetrag erworben. Nun hat der Caféhausbesitzer gegen alle drei Beteiligten geklagt: die Fundus-Gruppe, das Kempinski und das Hotel Adlon.
Daß es am 28. August zum Prozeß kommen wird, kann Matthias Niemeyer, Mitarbeiter der Fundus-Gruppe, bestätigen. Er ist zuversichtlich, daß sie diesen Prozeß gewinnen werden, denn ihr Namensrecht sei an dem historischen Gebäude des Hotel Adlon festgemacht.
In einer ersten, sich aber noch nicht um den eigentlichen Namensstreit drehenden Auseinandersetzung vor dem Berliner Landgericht wurde der Caféhausbetreiber gezwungen, die Dienstleistung „Beherbergung von Gästen“ aus dem Warenzeichenregister zu löschen. Christoph Villinger
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