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Nachtflug

■ Widerspruch gegen Betriebszeitverlängerung

Ein einziges Mal wurde die eigens für den „Home-Carrier“ Hapag-Lloyd bis 24 Uhr verlängerte Betriebszeit des Bremer Flughafens in Anspruch genommen. Zwischen dem 28. März und dem 23. April traf ein Urlaubsjet erst um 23:09 Uhr — und damit neun Minuten zu spät — in Bremen ein. Dennoch beharrte die Fluglärmkommission in ihrer letzten Sitzung noch einmal darauf, daß für diese „genehmigungsfreien Verspätungen“ eine Höchstzahl festgelegt und jeder Einzelfall genau begründet werden soll.

Außerdem befürchtet die Kommission unter Leitung des Obervieländer Ortsamtsleiters Siegmund Eibich eine Aufweichung des „Home-Carrier“-Status über die Bremer Urlaubsfluggesellschaft Hapag-Lloyd hinaus. Über diese Forderungen der Fluglärmkommission soll nun in einem Widerspruchsverfahren gegen die Betriebszeitenverlängerung mitentschieden werden. Ase

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