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Nachtflüge genehmigt

Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht hat die Genehmigung für den Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Schönefeld erneut bestätigt. Auf Anraten des Gerichts nahmen Kläger ihren Antrag zurück, den derzeitigen Nachtflugbetrieb einzuschränken oder ganz zu untersagen, wie das brandenburgische Verkehrsministerium gestern in Potsdam mitteilte. Nach Auffassung des Gerichts steht die Existenz einer wirksamen Genehmigung für den Airport außer Frage. Dies sei auch schon durch ein Urteil aus dem Jahr 1997 festgestellt worden. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) sieht das Ministerium die Rechtssicherheit für den derzeitigen Betrieb in Schönefeld bekräftigt. Da der Bestand des Flughafens als planfestgestellt gilt, seien an nachträgliche Änderungen hohe Anforderungen zu stellen. Auch frühere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Flughafen endeten bislang immer positiv für das Ministerium, wie ein Sprecher betonte. Entweder wurden die Anträge der Kläger von den Gerichten abgewiesen, von den Antragstellern zurückgezogen oder einvernehmlich für erledigt erklärt. DDP

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