■ Nachgefragt: „Kein Freibrief“
Nordrhein-Westfalens Justizminister Krumsiek hat 0,5 Gramm als Verfolgungsgrenze für harte Drogen festgelegt. Wir fragten den Staatsrat im Justizressort, Michael Göbel, nach der Lage in Bremen.
taz: Wieviel Gramm Heroin darf man in Bremen bei sich haben, ohne daß man angeklagt wird?
Michael Göbel: Wir haben in Bremen dafür keine Richtlinie, weil es bei uns nicht wie in Nordrhein-Westfalen den Koordinationsbedarf eines großen Flächenlandes gibt. Die Praxis in Bremen ist so, daß es natürlich immer auf den Einzelfall ankommt. Aber der Wert, bis zu dem es zu einer solchen Einstellung des Verfahrens kommen kann, ist auch wie in NRW ungefähr bei 0,5 Gramm anzusetzen.
Das ist eine Kann-Regelung. Ist Ihnen denn ein Bremer Fall der letzten Jahre bekannt, in dem jemand beim Besitz von 0,5 Gramm Heroin trotzdem angeklagt worden ist?
Das läßt sich anhand unserer Statistiken nicht feststellen, weil wir die Einstellungsgründe im einzelnen nicht ausweisen.
In jedem Bundesland wird die Anklage-Grenze jetzt anders definiert. Woran soll der Drogen-Konsument sich halten?
Der Sinn der Zahlen ist ja nicht die Verbraucherinformation. Ihr Sinn ist die Gleichbehandlung. Und daher richten sich diese Zahlen auch an die Dezernenten der Staatsanwaltschaft. Der Konsument muß nach wie vor davon ausgehen, daß sein Verhalten strafbar ist und zu einem Ermittlungsverfahren führt. Auch die öffentliche Nennung einer Zahl ist kein Freibrief. Ase
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