: Nachfahre als Opfer anerkannt
PARIS afp ■ Erstmals ist in Frankreich ein bei einer Vergewaltigung im Algerienkrieg gezeugter Nachfahre als Kriegsopfer anerkannt worden. Das Pariser Berufungsgericht sprach dem 41-jährigen französischen Staatsbürger Mohamed Garne, der nach der Vergewaltigung seiner Mutter durch mehrere französische Soldaten geboren wurde, am Donnerstag eine begrenzte Invalidenrente zu. Garne hatte geltend gemacht, dass er wegen der Umstände seiner Zeugung unter psychischen Problemen leide, und hatte deshalb eine Pension auf Lebenszeit beantragt. Das Gericht billigte ihm allerdings nur eine dreißigprozentige Invalidenrente über die Dauer von drei Jahren zu. „Ich hatte mehr erwartet, aber das Wichtigste ist nun, dass das Kapitel über den Algerienkrieg wieder geöffnet wurde“, sagte Garne nach der Urteilsverkündung.
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