: Nachermittlungen gegen Götting
In der Strafsache gegen den ehemaligen CDU-Vorsitzenden Gerald Götting hat der zuständige Senat des Stadtgerichts Berlin die Sache an den Generalstaatsanwalt der DDR zurückgegeben. Nach dem Stand der Ermittlungen könne das Hauptverfahren noch nicht eröffnet werden, es seien Nachermittlungen angeordnet worden. Götting wird vorgeworfen, ein Ferienobjekt in Ahrenshoop an der Ostsee 1973 für 23.000 Mark erworben zu haben, das danach für 183.000 Mark mehrfach um- und ausgebaut wurde. Die Mittel seien aus der Hauptkasse der CDU bezahlt worden.
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