■ Rechtsaußen: „Nachahmungstat“
München (AP/dpa) – Neun Monate nach einem Brandanschlag auf ein Ausländerwohnheim hat das Landgericht München gestern zwei Angeklagte im Alter von 21 und 19 Jahren zu Jugendstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter legten ihnen versuchten Mord, versuchte schwere Brandstiftung und ein Waffendelikt zur Last. Zwei 19 und 20 Jahre alte Mitangeklagte kamen wegen Beihilfe mit Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr davon. Die Kammer kam zu dem Ergebnis, daß es sich bei dem Anschlag, der sich kurz nach dem Möllner Brandanschlag ereignete, um eine Nachahmungstat handelte, „wie sie beispielhafter gar nicht denkbar ist“.
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