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Nach Tod von Geflüchteten in LKWAnklagen wegen fahrlässiger Tötung

Vor einem halben Jahr starben 39 Menschen in einem Kühllaster. In Frankreich und Belgien müssen sich deswegen 24 mutmaßliche Schmuggler vor Gericht verantworten.

In diesem LKW starben 39 Menschen Foto: Stefan Rousseau/dpa

Paris dpa/afp | Sieben Monate nach dem Tod von 39 Geflüchteten in einem Lastwagen in Großbritannien hat die französische Justiz 13 mutmaßliche Verantwortliche angeklagt. Zwölf Verdächtige wurden in Untersuchungshaft genommen. Ein weiterer Mensch werde von der Justiz überwacht, bestätigten Justizkreise in Paris. Allen Verdächtigen werde in Ermittlungsverfahren Menschenhandel vorgeworfen, sechs von ihnen fahrlässige Tötung.

Ermittler hatten die 13 Verdächtigen am Dienstag im Großraum Paris gestellt. Sie sollen einer kriminellen Organisation angehören, die über Monate hinweg täglich mehrere Dutzend Migranten aus Südostasien, insbesondere aus Vietnam, beherbergt und illegal geschleust haben soll. Details zu den Festgenommenen wie ihre Nationalität wurden nicht mitgeteilt.

In dem Fall hatte es auch in Belgien 13 Festnahmen gegeben. Gegen elf von ihnen wurde bereits Anklage wegen Menschenhandels, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und Betrugs erhoben.

Am 23. Oktober waren in einem Kühllaster in einem Ort in Essex nahe London 39 Leichen entdeckt worden. Laut Obduktionsbericht starben die in dem Container eingesperrten Menschen an Sauerstoffmangel und Überhitzung. Vermutlich wurden die 31 Männer und acht Frauen auf diesem Weg ins Land geschmuggelt. Ein Schiff hatte den Container zuvor von Belgien nach England gebracht. Die Opfer stammten aus Vietnam. Der Fall sorgte für internationales Aufsehen.

Nach Angaben aus französischen Ermitterlkreisen wurde auch ein Verdächtiger in Deutschland auf der Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Es handele sich um einen 29-Jährigen, der in dem Netzwerk eine leitende Rolle gespielt haben soll. Wo der Mann gestellt wurde, blieb offen. Die französischen Justizkreise nahmen auf Anfrage zu diesen Informationen keine Stellung.

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