Nach Insolvenzanmeldung: Ungewissheit um Prokon
Der Windanlagen-Finanzierer hat Insolvenz angemeldet. Die Sorge um Anlegergeld und Arbeitsplätze wächst. Die Regierung will riskante Finanzprodukte notfalls verbieten.
ITZEHOE dpa | Der Windanlagen-Finanzierer Prokon hält Zehntausende Kapitalanleger und rund 1.300 Arbeitnehmer in Atem. Am Mittwoch meldete das Unternehmen beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz an. Das hat den Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Am Donnerstag erhoffen sich Anleger und Beschäftigte der Firma Auskunft über das weitere Vorgehen von Penzlin. Am Nachmittag (um 14.30 Uhr) ist auf dem Prokon-Firmengelände eine Pressekonferenz geplant.
Der Insolvenzverwalter hatte zuvor bereits angekündigt, dass der Geschäftsbetrieb zunächst ohne Einschränkungen weiterläuft. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter könnten drei Monate lang aus dem Insolvenzgeld finanziert werden.
Das Unternehmen selbst stellte in Aussicht, sein Geschäftsmodell verändern zu wollen. „Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden“, hieß es nach Bekanntgabe der Insolvenzantrages. Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit den Anlegern „werden wir alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von Prokon zu sichern“.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hatte betont, die Prokon-Insolvenz biete auch eine Chance. „Wir haben als Land das Interesse, dass die produzierenden Teile fortgeführt werden“, sagte Meyer. Es werde noch in dieser Woche Gespräche mit allen Akteuren in Itzehoe geben.
Prokon hatte am 10. Januar auf seiner Homepage seine 75.000 Anleger aufgerufen, ihr Geld vorerst nicht aus der Firma zu ziehen und Kapitalkündigungen zurückzunehmen. Anderenfalls drohe eine Insolvenz. Kürzlich hatte das Unternehmen mitgeteilt, 227 Millionen Euro von 1,4 Milliarden Euro an Genusskapital seien gekündigt worden. Um eine Insolvenz zu verhindern, hätten laut Prokon 95 Prozent des Kapitals vorerst in der Firma bleiben müssen.
Regulierungspläne nach Prokon-Pleite vorangetrieben
Nach der Insolvenz von Prokon will die Bundesregierung einem Medienbericht zufolge den Verkauf einzelner riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger in Zukunft notfalls beschränken oder sogar verbieten. Die beteiligten Ministerien seien sich darüber einig, die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mit einer entsprechenden Ermächtigung auszustatten, berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Donnerstagsausgabe. Die seit längerem laufenden Vorarbeiten würden jetzt wegen des Falls Prokon intensiviert. Zudem solle die Bafin den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten stärker ins Visier nehmen.
Laut SZ steht das Bundesfinanzministerium einem Vorschlag des neuen Parlamentarischen Staatssekretärs im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), für besseren Anlegerschutz wohlwollend gegenüber. Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) denke in die gleiche Richtung wie Kelber und wolle einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge die Koalitionsvereinbarung zum Verbraucherschutz „eins zu eins“ umsetzen. „Hierzu gehört zunächst auch die konsequente Aufarbeitung des aktuellen Falles 'Prokon' und eventuell hieraus resultierender Konsequenzen“, zitierte das Blatt aus einer Ministeriums-Stellungnahme.
Obwohl der Anlegerschutz auf europäischer und nationaler Ebene in den vergangenen Jahren bereits verbessert und der Verkauf sogenannter Genussrechte stärker reguliert worden sei, prüfe das Ministerium nach eigenen Angaben permanent, „ob noch Regelungslücken bestehen“. Auf Anfrage der Zeitung habe Schäubles Haus aber auch erklärt: „Dies ändert nichts daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner eigenen Entscheidung zu investieren zukommt. Der Anleger soll in der Lage sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen.“
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