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Nach Eklat im Thüringer LandtagKönig ist neuer Landtagspräsident

Der CDU-Politiker Thadäus König ist neuer Präsident im Thüringer Parlament. Am Donnerstag hatte es einen Eklat um Alterspräsident Treutler von der AfD gegeben.

reuters | Der neue Thüringer Landtag hat nach einem Eklat um Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD den CDU-Politiker Thadäus König zum Parlamentspräsidenten gewählt. Er wurde am Samstag in geheimer Wahl mit 54 Stimmen gewählt. Die AfD als stärkste Fraktion hatte die Abgeordnete Wiebke Muhsal aufgestellt, die mit 32 Stimmen unterlag.

Die Wahl war am Donnerstag in der konstituierenden Sitzung wegen eines Streits um die Geschäftsordnung und die Rolle des Alterspräsidenten zunächst gescheitert. Treutler hatte sich zuvor stundenlang geweigert, einen Antrag der anderen Parteien zur Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen. Der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl warf ihm danach vor, mehrfach die Verfassung gebrochen zu haben.

Die Wahl galt als Testfall, wie sehr die rechtspopulistische Partei ihre neue Stärke nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen in den Parlamenten ausspielen kann – und ob die anderen Parteien an ihren Aussagen festhalten, nicht mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen. Die Partei wird in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Der CDU-Politiker König muss auch mit Stimmen der Linken gewählt worden sein. Die AfD hat im neuen Landtag in Erfurt 32 Sitze, danach kommen die CDU mit 23 Sitzen, das BSW mit 15, die Linke mit zwölf und die SPD mit sechs Sitzen.

AfD-Politiker Jürgen Treutler hatte am Donnerstag als Alterspräsident darauf bestanden, dass die Wahl eines neuen Landtagspräsidenten nach der alten Geschäftsordnung hätte durchgeführt werden sollen – danach hätte die AfD als stärkste Fraktion das Recht gehabt, den Posten zu besetzen. Alle anderen Parteien – CDU, BSW, Linke und SPD – waren dafür, dass zunächst eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird, nach der alle Parteien einen Vorschlag machen dürfen und der Landtagspräsident „aus der Mitte des Parlaments“ gewählt wird.

Die Sitzung war deshalb bis Samstag unterbrochen worden, weil die CDU eine Eilentscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs beantragt hatte. Dieser gab am Samstag den Parteien CDU, BSW, Linke und SPD recht. Nach der teils turbulenten Sitzung am Donnerstag setzte der AfD-Politiker Treutler die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes am Samstag alle um.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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4 Kommentare

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  • 6G
    665691 (Profil gelöscht)

    Kann man den Treutler nicht strafrechtlich belangen?

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)

      @665691 (Profil gelöscht):

      1) Weswegen denn? Wegen differierender Rechtsauffassung in einem ungeklärten Verfahrensfall?



      2) Nein. Grundsätzlich nicht. Indemnität.



      de.wikipedia.org/wiki/Indemnität

  • dtx

    Das Verfassungsgericht gab der CDU nicht erst heute, am Samstag Recht, wo doch die Sitzung um 9:30 fortgesetzt worden sein dürfte. Andere Medien hatten die Entscheidung schon gestern um 23 Uhr. Ihr müßt nicht solange arbeiten, aber auch nicht Tatsachen an Eurem Posteingang ausrichten.

  • Nobodys Hero

    Na, das sind doch mal gute Nachrichten! :)