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Nach Einstufung der AfD als rechtsextremGrüne und Linke wollen AfD staatliche Gelder streichen

Die PolitikerInnen Clara Bünger und Marcel Emmerich fordern ein Ende staatlicher Gelder für die AfD. Die Partei ist gesichert rechtsextrem.

Fordert ein Ende der staatlichen Parteienfinanzierung der AfD: die Bundestagsabgeordnete der Linken, Clara Bünger Foto: dpa

Berlin afp | Nach der Einstufung der AfD als gesichert extremistische Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz fordern Grüne und Linkspartei ein Ende der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD. „Die Demokratie darf nicht zulassen, dass sie mit Mitteln aus der Staatskasse ihre eigene Abschaffung auch noch finanziert“, sagte die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger dem Tagesspiegel.

Die Linken-Abgeordnete hält die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für gegeben. „Der Bundestag muss jetzt auch den Mut haben, ein entsprechendes Verfahren in Gang zu bringen“, sagte Bünger.

Ähnlich äußerte sich der Grünen-Politiker Marcel Emmerich. „Die Streichung staatlicher Gelder wäre eine Option der Sanktionierung, allerdings ist auch das sehr voraussetzungsvoll“, sagte der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen dem Tagesspiegel.

Kommt ein Verbotsverfahren?

Emmerich plädierte zudem für einen parteiübergreifenden Vorstoß für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Damit könne das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der AfD überprüfen. „Dieses Instrument ist Teil unserer wehrhaften Demokratie und muss jetzt konsequenterweise genutzt werden“, forderte er.

Zurückhaltender äußerte sich der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alexander Throm. „Es bedarf in jeglicher Hinsicht eines kritischen Umgangs mit der AfD“, sagte er der Zeitung. Staatliche Mittel müssten der Partei jedoch nicht gestrichen werden.

„Solange die AfD an Wahlen teilnimmt, stehen ihr auch die entsprechenden Rechte auf staatliche Zuschüsse zu. Mehr aber auch nicht“, sagte Throm. Auch ein Verbotsverfahren bewertet der CDU-Innenpolitiker skeptisch. Die AfD müsse „politisch bekämpft werden“, betonte er.

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2 Kommentare

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  • Unfassbar, die Union nutzt ihr eigenes Versagen, um ein Verbotsverfahren gegen den AfD abzulehnen. Wer ist denn die Partei des Konservatismus, wer hat es offenbar selbst in der Opposition nicht geschafft, die Nazis aufzuhalten? Man müsse die AfD politisch bekämpfen. Wie denn? In den letzten 12 Jahren hat sich die Union insoweit auf die Knochen blamiert. Das Kopieren der menschenfeindlichen Politik in der Migration hat die Blauen noch mehr gemästet. Wer die Ankündigungen von Merz und Dobrindt hört dem schwant da: einmal mehr: wieder nichts gelernt. Der Siegeszug der Furchtbaren wird weitergehen, leider begleitete von der Unfähigkeit der Union.



    Das Verbotsverfahren muss (nicht nur deswegen) sein, jedes juristisches Mittel muss genutzt werden, um diese wirkliche Gefahr für unsere liberale Demokratie abzuwenden. Dass man politisch gerne fünf Gänge höherschalten kann ist aber natürlich unstrittig, gerne können die Bierzeltartisten über die Nazis höhnen statt sich an brav-staatstragenden Grünen abzuarbeiten.

  • Das ist in Teilen eine Scheindebatte. Der Jurist und Journalist Ronen Steinke hat im Presseclub - hier www.instagram.com/...h=eXZ0MWE4bGI5MGNy der Ausschnitt auf Instagram - darauf hingewiesen, dass die Hürden für ein Streichen der Parteienfinanzierung dieselben sind wie für ein Verbot.



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    Neben Bundestag und Bundesrat ist auch die Bundesregierung dazu berechtigt, einen Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen.



    Und sie muss es auch, ihr Ermessensspielraum ist nach dem Gutachen gleich Null.



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    Denn "Gesichert rechtsextremistisch" ist der Wissensstand der noch amtierenden Bundesregierung, das Innenministerium hätte es sonst nicht mitgeteilt. Das bedeutet - wenn es stimmt - einen 'ongoing process': die arbeiten aktiv daran, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.



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    Exekutive bedeutet auch, dass der Kanzler letztlich höchster Anwalt des Staats ist - er darf keine Minute untätig zusehen, wenn ihm klar ist, dass gegen die Demokratie gearbeitet wird und ihm die Verfassung für genau diesen Fall Rechtsmittel zur Verfügung stellt (Lehre aus Weimar!): er muss sie ausschöpfen, darf Verfassungsfeinde in ihrem Handeln nicht gewähren lassen!