Nach Beleidigug von Außenminister Maas: Wie die Linke Diether Dehm los wird
Ein Parteimitglied hat beantragt, den umstrittenen Abgeordneten rauszuwerfen. Einfach wird das nicht. Wir erklären, wie das Verfahren abläuft.
Erstmal zwei Fragen für Anfänger: Wer ist eigentlich Diether Dehm?
Der ehemalige Liedermacher („Was sollen wir trinken?“) sitzt seit 2005 für die Linke im Bundestag und zieht die Strippen im niedersächsischen Landesverband. Umstritten ist er in der Partei unter anderem, weil er den Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen unterstützt und Journalisten als BND-Agenten bezeichnet
Und was hat er jetzt getan?
In seiner Rede auf dem Berliner Ostermarsch hat er Außenminister Heiko Maas beleidigt. Er kritisierte die Russlandpolitik der Bundesregierung und sagte wörtlich: „Das ist die Situation, in der ein gut gestylter Nato-Strichjunge – ich wiederhol' das noch mal – ein gut gestylter Nato-Strichjunge Heiko Maas meint, jede Rechtmäßigkeit und das Grundgesetz mit Füßen treten zu dürfen.“
Wen stört das?
Oliver Nöll, einen Berliner Bezirkspolitiker der Partei. Er beantragte bei der Bundesschiedskommission der Linken, Diether Dehm auszuschließen. Die Begründung: Der Abgeordnete verstoße gegen seine satzungsgemäßen Pflichten, zu denen unter anderem gehört, als Mitglied die Grundsätze des Parteiprogramms zu vertreten. Darin wird „die Überwindung jeglicher Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität“ angestrebt.
Wer entscheidet über den Antrag?
Der Antrag wurde inzwischen an die Landesschiedskommission Niedersachsen weitergeleitet, die vor allem aus Kommunalpolitikern besteht. Die Kommission muss innerhalb von acht Wochen entscheiden, ob sie den Antrag als unzulässig abweist oder ob sie ein Verfahren einleitet. In so einem Verfahren käme es dann zu einer mündlichen Verhandlung.
Wie läuft die Verhandlung ab?
Fast wie ein Gerichtsprozess: Sowohl der Antragsteller aus Berlin als auch Dehm selbst dürften erscheinen und vorsprechen, der Beschuldigte darf einen Anwalt mitbringen, die Öffentlichkeit darf zuschauen. Am Ende zieht sich die Kommission zurück und trifft hinter verschlossenen Türen ihren Beschluss. Sie muss sich dabei klar für oder gegen den Ausschluss entscheiden – mildere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Rüge, sieht die Schiedsordnung der Linkspartei nicht vor.
Ist die Entscheidung endgültig?
Nein. Ähnlich wie bei einem richtigen Gerichtsverfahren können die Beteiligten Beschwerde einlegen, darüber entscheidet dann die Bundesschiedskommission. Am Ende ist es unter gewissen Bedingungen auch möglich, ein ordentliches Gericht einzuschalten.
Und wie wahrscheinlich ist es, dass die Partei Dehm wirklich rausschmeißt?
Das deutsche Parteiengesetz schreibt für einen Ausschluss hohe Hürden vor. Die Schiedskommission müsste Diether Dehm erstmal nachweisen, dass er „vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“. Dass das nicht ganz einfach ist, hat vor Jahren die SPD erfahren: Sie scheiterte mit dem Versuch, Thilo Sarrazin rauszuwerfen, obwohl dessen Aussagen mit dem Parteiprogramm nicht übereinstimmten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pelicot-Prozess und Rape Culture
Der Vergewaltiger sind wir
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
Trendvokabel 2024
Gelebte Demutkratie
Studie Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wohnst du noch oder verarmst du schon?
Bundestagswahlkampf der Berliner Grünen
Vorwürfe gegen Parlamentarier
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt