Nach Beleidigug von Außenminister Maas: Wie die Linke Diether Dehm los wird

Ein Parteimitglied hat beantragt, den umstrittenen Abgeordneten rauszuwerfen. Einfach wird das nicht. Wir erklären, wie das Verfahren abläuft.

Diether Dehm

Dehm am Sonntag vor der JVA Neimünster. Eine Haftstrafe droht ihm trotz allem nicht Foto: dpa

Erstmal zwei Fragen für Anfänger: Wer ist eigentlich Diether Dehm?

Der ehemalige Liedermacher („Was sollen wir trinken?“) sitzt seit 2005 für die Linke im Bundestag und zieht die Strippen im niedersächsischen Landesverband. Umstritten ist er in der Partei unter anderem, weil er den Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen unterstützt und Journalisten als BND-Agenten bezeichnet

Und was hat er jetzt getan?

In seiner Rede auf dem Berliner Ostermarsch hat er Außenminister Heiko Maas beleidigt. Er kritisierte die Russlandpolitik der Bundesregierung und sagte wörtlich: „Das ist die Situation, in der ein gut gestylter Nato-Strichjunge – ich wiederhol' das noch mal – ein gut gestylter Nato-Strichjunge Heiko Maas meint, jede Rechtmäßigkeit und das Grundgesetz mit Füßen treten zu dürfen.“

Wen stört das?

Oliver Nöll, einen Berliner Bezirkspolitiker der Partei. Er beantragte bei der Bundesschiedskommission der Linken, Diether Dehm auszuschließen. Die Begründung: Der Abgeordnete verstoße gegen seine satzungsgemäßen Pflichten, zu denen unter anderem gehört, als Mitglied die Grundsätze des Parteiprogramms zu vertreten. Darin wird „die Überwindung jeglicher Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität“ angestrebt.

Wer entscheidet über den Antrag?

Der Antrag wurde inzwischen an die Landesschiedskommission Niedersachsen weitergeleitet, die vor allem aus Kommunalpolitikern besteht. Die Kommission muss innerhalb von acht Wochen entscheiden, ob sie den Antrag als unzulässig abweist oder ob sie ein Verfahren einleitet. In so einem Verfahren käme es dann zu einer mündlichen Verhandlung.

Wie läuft die Verhandlung ab?

Fast wie ein Gerichtsprozess: Sowohl der Antragsteller aus Berlin als auch Dehm selbst dürften erscheinen und vorsprechen, der Beschuldigte darf einen Anwalt mitbringen, die Öffentlichkeit darf zuschauen. Am Ende zieht sich die Kommission zurück und trifft hinter verschlossenen Türen ihren Beschluss. Sie muss sich dabei klar für oder gegen den Ausschluss entscheiden – mildere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Rüge, sieht die Schiedsordnung der Linkspartei nicht vor.

Ist die Entscheidung endgültig?

Nein. Ähnlich wie bei einem richtigen Gerichtsverfahren können die Beteiligten Beschwerde einlegen, darüber entscheidet dann die Bundesschiedskommission. Am Ende ist es unter gewissen Bedingungen auch möglich, ein ordentliches Gericht einzuschalten.

Und wie wahrscheinlich ist es, dass die Partei Dehm wirklich rausschmeißt?

Das deutsche Parteiengesetz schreibt für einen Ausschluss hohe Hürden vor. Die Schiedskommission müsste Diether Dehm erstmal nachweisen, dass er „vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“. Dass das nicht ganz einfach ist, hat vor Jahren die SPD erfahren: Sie scheiterte mit dem Versuch, Thilo Sarrazin rauszuwerfen, obwohl dessen Aussagen mit dem Parteiprogramm nicht übereinstimmten.

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